Zwei Minijobs aber durchschnittlich unter 450 euro?
Ich bin seit ca einem Jahr in einem Minijob beschäftigt. Jetzt habe ich mir überlegt für einige Monate noch einen zweiten Minijob anzufangen.
Wenn ich jetzt in meinem ersten Minijob über das ganze Jahr immer unter 450 verdient habe und jetzt zB im Dezember mit beiden Minijobs 900 Euro verdienen würde wäre ich das sozialversicherungspflichtig? Denn eigentlich habe ich ja trotzdem durchschnittlich im monatlich unter 450 verdient.
6 Antworten
Das kommt auf deine persönliche Situation an:
Stehst du in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis, dann darfst du unabhängig vom Verdienst nur einen Minijob haben. Möglich ist, z.B. von Januar bis August bei Firma A und September bis Dezember bei Firma B einen MInijob zu haben. Wenn du gleichzeitig bei A und B angemeldet bist, muss einer davon sozialversicherungspflichtig sein.
Hast du keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, dann darfst du mehrere Minijobs parallel haben, aber die Grenze von 5400 EUR für alle Minijobs zusammen im Jahr nicht überschreiten. Außerdem darfst du nur in 2 Monaten im Jahr die Grenze von 450 EUR überschreiten.
In deinem Fall ist es also nur möglich, dass du im Dezember 900 EUR verdienst, wenn du keine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hast und in nur einem Monat von Januar bis November mehr als 450 EUR verdient hast und du insgesamt von Januar bis November bei allen Minijobs zusammen maximal 4500 EUR verdient hast.
Kleine Korrektur: Seit 2015 darf die 450 EUR Grenze 3x im Jahr überschritten werden!
Jetzt habe ich mir überlegt für einige Monate noch einen zweiten Minijob anzufangen.
Hi kooob1, du könntest z.B. zusätzlich eine kurzfristige Beschäftigung für max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr ausüben neben deiner geringfügigen Beschäftigung (450-Euro-Minijob).
Gruß siola55
Du verdienst also 12 x 450 € plus einmal im Dezember zusätzlich 450 €. Diese zusätzlichen 450 € im Dezember auf das Jahr verteilt, wären 37,50 € pro Monat, so dass du einen monatlichen Verdienst von 487,50 € monatlich hättest und somit sozialversicherungspflichtig wärst.
Die 450,- € Grenze darf dennoch nur 3 mal im Jahr überschritten werden und dies auch nur wenn dies unvorhergesehen war (z.B. Krankheitsvertretung).
Ja sobald du mit einem 2. Job mehr als 450€ verdienst bist du leider pflichtig. Habe gerade das selbe Problem.