Erzwingungshaft abwenden bei einer Personenkontrolle möglich?
Gesetzt den Fall ich habe ein Bußgeld in Höhe von 15€ nicht bezahlt und werde mit Haftbefehl bei einer Personenkontrolle von der Polizei aufgegriffen. Ist es mir in dem Fall möglich die Strafe vor Ort zu bezahlen um die Erzwingungshaft abzuwenden. Schließlich handelt es sich bei der Haft lediglich um ein Beugemittel.
2 Antworten
Ja, es ist möglich. Jedoch werden die nicht unbedingt sehen, dass gegen dich ein Haftbefehl gilt.
Da es sich um Erzwingungshaft handelt, ist es ein so genannter zivilrechtlicher Haftbefehl, der gegen dich im Raum steht.
Das bedeutet, dass er nicht zur Fahndung ausgesetzt wird.
Der wird ledeglich einem Polizei-Duo in die Hand gedrückt und die sollen den offenen Betrag bei dir eintreiben. Deine Person wird jedoch nicht zur Fahndung ausgeschrieben und somit hast du bei einer Routine-Kontrolle nix zu befürchten.
Hallo.
Ich war Vollstreckungsbeamter bei der Kommune. Wenn der Betrag und die Gebühren bezahlt werden ist das Abgeschlossen. Beim 2. Mal erst wenn du Ausgesagt hast. (Den Grund für die Beugehaft)