Muss ich eine Erzwingungshaft antreten, wenn ich bis heute nichts von meiner Geldbuße wusste?
Hallo, ich wurde heute von meinen Eltern angerufen, dass ich in Erzwingungshaft muss, weil ich eine Geldbuße nicht bezahlt habe. Der Bußgeldbescheid ist vom 09.12.2016, welcher an meine alte Wohnadresse zu meinen Eltern geschickt wurde, ich bin jedoch aus meinem Elternhaus ausgezogen, und habe mich zum 01.12.16 ordnungsgemäß umgemeldet. Meine Eltern haben ja nicht das Recht meine Post zu öffnen, die ganze Zeit hatte ich auch keinen Kontakt zu ihnen, Post für mich haben sie immer nur aufbewahrt. Muss ich wirklich, wenn die Bußgeldstelle es an die falsche Adresse sendet, die Haft antreten sowie alle möglichen Gebühren und Auslagen tragen? Kennt jemand die Rechtslage?
5 Antworten
Ein Versuch ist es wert,
Widerspruch einlegen,die Angelegenheit ordnungsgemäß erklären und um Nachsicht bitten. Natürlich auch die Strafe umgehend bezahlen.
Diesen Brief haben sie geöffnet und sonst alle anderen gehortet? Dass du aufgrund der eichhörnchenähnlichen Aufbewahrungsweise deiner Eltern nichts von der Geldbuße wusstest, schützt dich nicht vor den Folgen. Dem Amt ist das nämlich egal.
Melderegisterauszug besorgen und nach § 32 BVwVfG Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen.
Klappt vielleicht.
Wenn ja, kannst du noch Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Hallo.
Ich rate dir den Betrag sofort zu überweisen, ohne Nebenkosten mit deiner neuen Adresse.
Nicht, wenn du die Geldbuße sofort bezahlst. Die Gebühren kannst du vielleicht bestreiten, einen Versuch wäre es wert.