Im Rahmen Hausrecht Gewalt anwenden - Fahrkartenkontrolleur?
Hallo. Angenommen ein Fahrkartenkontrolleur erwischt mich beim Fahren der Bahn ohne gültige Karte. Ich weigere mich auszusteigen - Darf hier der Kontrolleur Gewalt anwenden oder handgreiflich werden? Wenn ich z.B darauf bestehe, dass ich zu Ende fahre, kann der Kontrolleur nicht handgreiflich werden, sondern lediglich sein vertraglich geregelte Strafe verhängen (Bußgeld/Zettel) und muss dann gehen?
Sofern die Kontrolleure anschließend handgreiflich werden und man sich verteidigt, bis es ausartet und es zu einem großen Gewaltakt kommt, sind die Kontrolleure doch für die Ausartung verantwortlich, da das Hausrecht keine Gewalt u. Handgreiflichkeit rechtfertigt bzw. legitimiert? Die Exekutive stellt immerhin die Polizei da und nicht die Hochbahn.
8 Antworten
Solange die Gewaltanwendung der Kontrolleure verhältnismäßig ist, dürfte sie zulässig sein. Sowohl über das BGB (Hausrecht u. a.), als auch über § 127 StPO.
=> Festhalten dürften sie dich, auch auf den Borden oder gegen die Wand drücken, wenn du dich wehrst. Faustschläge ins Gesicht hingegen werden wohl in der Regel nicht als geeignet und verhältnismäßig angesehen werden. Den Rest übernimmt dann die Polizei.
Sofern und soweit das Handeln der Kontrolleure rechtmäßig ist, ist eine Gewaltanwendung deinerseits rechtswidrig und nicht von der Notwehr gedeckt.
Du begehst weiterhin eine Leistungserschleichung und das dürfen die Kontrolleure auch mit Zwang/Gewalt beenden, da die Polizei nicht schnell genug vor Ort sein kann.
Hausrecht ist ein notwehrfähiges Rechtsgut. Das darf notfalls auch mit Gewalt durchgesetzt werden, wenn du trotz ausdrücklicher Aufforderung nicht aussteigst.
"Der Hausrechtsinhaber darf deshalb einen Besucher, der trotz Aufforderung einen Raum nicht verläßt, notfalls mit Gewalt entfernen. Das entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Zivilurteil."
Hausrechts darf unter Einsatz von körperlichem Zwang durchgesetzt werdenDas wäre von DIR aus gesehen keine Notwehr, sondern Körperverletzung.
Also, strenggenommen, wenn der Kontrolleur zu einem Faustschlag ausholt, dürfte man sich nicht verteidigen (zurückschlagen), da das als Körperverletzung gewertet wird (von einem selber), weil der Hausrechtsinhaber von seinem Recht gebraucht macht? Oder gibt es da Grenzen/Rahmen?
Quatsch. Selbstverständlich darf man Notwehr üben, wenn man von jemandem geschlagen wird (oder der Schlag unmittelbar bevorsteht). Warum sollte man es nicht dürfen?
Es gibt keine Notwehr gegen den Hausrechtinhaber.
du dürftest abhauen ja aber der fahrkartenkontrolleur durfte sich nur vor dich stellen aber nicht schubsen oder festhalten wenn du dich verletzt durftest du theoretisch anzeige astatten außer wenn du dich zuerst gewerht hast und zeugen konnten es bestätigen.
Wird das Verteidigen dann als Notwehr gewertet oder worunter fällt das? Stupide Gewalt?