Auf Bewährung, nun per Haftbefehl in U-Haft
Hallo! Ich habe folgendes Problem. Und zwar geht es um meinen Partner. Wie die meisten jungen Männer ja so sind, sie bauen unschöne Dinge.. Mehrmals schwarz Gefahren -> Strafe nicht gezahlt. Getuntes Auto was zum Teil nicht eingetragen war -> wohl mehrere Anzeigen. Gewalttätig geworden -.- -> Anzeigen Es kam zum verfahren. Entweder hatte er vorher schon eins wo er sozialstunden und eine geldstrafe aufgebrummt bekommen hat oder erst nach diesen ganzen Sachen. 100 %ig weiß ich es leider nicht. Naja trotzalledem sozialstunden nicht gemacht, Strafe nicht gezahlt. Neues verfahren. 2 Jahre auf Bewährung!!! Bewährungsauflagen waren -> einen festen unbefristeten Job, hat er. Einen eigenen festen Wohnsitz, hat er. Und regelmäßig bei der Bewährungshelferin erscheinen, negativ! Zu der guten Dame ist er nicht regelmäßig gegangen. Bis er in mein leben trat, ich nach und nach davon erfuhr und ihm in den Allerwertesten getreten habe und ihm die Augen geöffnet hab. Donnerstag der Anruf von ihm... Ich sitzt im Amtsgericht und warte bis ich abgeholt werde, ich muss in U-Haft. Ich habe keine Ahnung wieso, weshalb und warum. Niemand gibt mir Auskunft, ich habe keine Möglichkeit kurz mit ihm zu reden, nichts! Mein besuchstermin ist leider auch erst am Donnerstag nächste Woche. Ich denke er er seinen termin bei der Bewährungshelferin wieder verpasst (denn er meint er hätte Donnerstag im 14:30 Uhr den Termin gehabt, ich meine aber am Dienstag) und wurde geholt. Was ist nun? Bleibt er drin? Muss er die zwei Jahre nun absitzen plus Strafe vom Haftrichter? Diese Ungewissheit plagt mich einfach sehr :( Ich hoffe ihr könnt mir trotz der wenigen aktuellen Infos helfen. Danke im voraus!
9 Antworten
bist du dir sicher, daß dir dein Freund alles erzählt hat? Es ist so, daß er ja mehrfach gegen Bewährungsauflagen verstoßen hat. Und eine Bewährungsstrafe wäre ja witzlos, wenn das Gericht so etwas durchgehen lassen würde. Dann wäre es ja keine Strafe. Ob die Bewährung nun widerrufen wird, wird sich zeigen. Es hängt auch davon ab, wie er sich verkauft. Wenn er dem Gericht glaufhaft machen kann, daß er sich geändert hat und die Termine ab einem bestimmten Zeitpunkt ja eingehalten hat und es jetzt wirklich ein einmaliges Versehen war, könnte ich mir vorstellen, daß er noch einmal auf Bewährung rauskommt. Aber ich könnte spontan nicht sagen, wie ich als Richter urteilen würde. Was ich ihm nur raten kann, er sollte sich einen Anwalt nehmen. Und falls er das Glück hat, und noch einmal Bewährung bekommt, darf er sich auf keinen Fall noch einmal etwas zu schulden kommen lassen. Aber selbst, wenn er jetzt ins Gefängnis muß, denke ich nicht, der er die 2 Jahre komplett absitzen muß. Das hängt davon ab, wie er sich dann anstellt.
Was mich jetzt etwas bei dir geärgert hat, ist der Satz: "Wie die meisten jungen Männer ja so sind, sie bauen unschöne Dinge.. " Zum Glück ist es nicht der Normalfall, daß junge Männer kriminell werden!
"Was mich jetzt etwas bei dir geärgert hat, ist der Satz: "Wie die meisten jungen Männer ja so sind, sie bauen unschöne Dinge.. " Zum Glück ist es nicht der Normalfall, daß junge Männer kriminell werden!"
Ich wollte hier niemanden verärgern, Sorry! Klar, der Satz ist unnötig und es ist nicht der Normalfall das alle jungen Männer kriminell werden ;) aber leider Gottes gibt es dann doch den einen oder anderen unter uns...
Herzlichen dank, das ist mal eine vernünftige Antwort ohne Beleidigungen etc. Ob er mir alles erzählt hat, weiß ich natürlich nicht. Seine Bewährungsstrafe wäre im April 2013 beendet gewesen. So lange kenne ich ihn noch nicht. Es ist wohl seit neusten so das es nicht regelmäßig zu der Dame gegangen ist. Ich wusste es nicht. Durch Zufall habe ich es erst erfahren, wir haben ein sehr langes Gespräch geführt wo er auch einsichtig geworden ist. Er hat sich zuvor wohl nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Natürlich hast du recht. Dummheit muss bestraft werden. Ich muss auch ehrlich Zusagen, es ist richtig das er mal weggesperrt wird, so sieht er mal wie "toll" das ist.
U-Haft bedeutet, daß er eine neue Straftat begangen hat und einer der Haftgründe für U-Haft vorliegt - Schwere der Tat, Verdunklungsgefahr (Vertuschung), Wiederholungsgefahr, Fluchtgefahr. Wenn man sich hingegen nicht an seine Bewährungsauflagen hält, dann kommt es irgendwann zu einem Bewährungswiderruf und dann bekommt man irgendwann eine "Ladung zum Strafantritt" von der Haftanstalt.
Kommt es allerdings in dem neuen Verfahren zu einer Verurteilung (weil er sich strafbar gemacht hat), dann ist es extrem wahrscheinlich, daß er die 2 Jahre plus die neue Strafe auch absitzen muß. Mehr als 2 Jahre KANN man nämlich nicht mehr zur Bewährung aussetzen, so stehts im Gesetz.
.... das klingt eher nach einer typischen Verbrecherkarriere. - Eine kluge Frau meidet solche Herren. - Und ich muss dich korrigieren, die meisten jungen Kerle sind nicht vorbestraft. - Eine junge Frau, die sich ins Milieu begibt kommt ins Milieu und wird im Milieu enden. Frag lieber mal: was ist ein Lude ?
Lude :-/ und wieso muss man nun beleidigend werden?
Da hat jemand wohl den Richter und das Urteil nicht für voll genommen.
Was dieser Typ nun durchlebt, das sind die Konsequenzen.
Die Haftstrafe wird er wohl absitzen müssen. Vielleicht gibts Rabatt bei guter Führung.
das kann er erst wissen wenn er dann beim Richter war den er ist ja nun noch in Untersuchungshaft, die kann auch noch eine weile dauern, 2 Jahre Bewährung ist schon ein haufen Holz!
Ja, er lernt erst jetzt. Wie eben schon in einem Kommentar erwähnt, es ist nicht verkehrt das er sitzt, so sieht er mal wie es wirklich ist und kann mal über seine nicht nachgedachten Taten nachdenken!
Bewährung kann bis zu 3 Jahren ausgesetzt werden aber in dem Fall glaube nicht, mach Dir aber nicht alzuviele gedanken er ist in Guten Händen er kann nix großartiges anstellen.
Sorry aber es ist so einer lernt gleich der andere erst später und wieder andere nie.