Erzwingungshaft durch die stadt?
Ich habe einen Brief bekommen in dem drin steht das auch Die Möglichkeit auf erzwingungshaft besteht. Allerdings nicht vom Gerichtsvollzieher sonder von der Stadtkasse ohne Haft Befehl. Wie reagiere ich darauf?
4 Antworten
Das ist bisher nur ein Hinweis an dich, dass als Folge ein entsprechender Haftbefehl ausgestellt werden kann, wenn du dich weiterhin weigerst.
Die Kasse HH ist ein Landesbetrieb nach § 106 LHO. Sie ist
das Kompetenz- und Servicezentrum für Buchhaltungsdienstleistungen für die Behörden und Ämter Hamburgs. Sie stellt die Buchhaltungssysteme für die Stadt bereit und führt den Zahlungsverkehr durch. Als Vollstreckungsbehörde obliegt ihr das Forderungsmanagement für die Behörden und Ämter.
Somit ist sie also auch berechtigt, ggf. Haftbefehl als eine der vielen Vollstreckungsmöglichkeiten zu bekommen.
Behörden können selbst vollstrecken, sie haben eigene Vollziehungsbeamte.
Wenn nur auf die Möglichkeit der Erzwingungshaft hingewiesen wird, dann gibt es noch keinen Haftbefehl. Den gibt es erst, wenn du weiterhin auf stur schaltest.
Du solltet versuchen dich mit denen zu einigen.
Was soll denn erzwungen werden und warum?
Nö, die Stadt kann selber vollstrecken.
300 euro wollen die von mir die ich nicht gezahlt hab. Aber müsste da nicht ein schreiben vom Gerichtsvollzieher kommen anstatt von der Stadt ?