erzwingungshaft abwenden durch bezahlen der Geldbuße?
Hallo, ich habe leider ein Bußgeld von 15 euro aus dem Jahre 2012 schleifen lassen und jetzt die Quittung dafür bekommen! 1 Tag erzwingungshaft in der nächsten JVA! Da ich weg war und den Brief von letzter woche DIenstag erst heute bekommen habe, und man nur 7 Tage hat um die Haft anzutreten, ist dies schon gegessen, möchte ich auch nicht!
Meine Fragen: Wie lange dauert es den bis die Behörden vor meiner Tür stehen? (haftbefehl) !! und kann ich das Geld noch jetzt schnell Überweisen und dann hat sich die sache erledigt? UND muss ich die komplette summe inkl 29 euro verwaltungsgebühren direkt mit belgeichen um die Haft abzuwenden oder kann man diese auch später noch zahlen?
lieben gruß
2 Antworten
Erzwingungshaft wird vom Amtsgericht auf Antrag der Ordnungsbehörde angeordnet. Sie soll die Zahlungsmoral des säumigen Schuldners steigern. Wird das Bußgeld gezahlt (wohlgemerkt NUR das Bußgeld), gibt es nix mehr zu erzwingen. Mit dem Ergebnis, daß die Erzwingungshaft nicht angetreten und/oder beendet werden muß. Es reich auch noch, wenn Du den Polizisten das Geld in die Hand drückst, wenn sie vor der Tür stehen, um Dich zu holen.
Die Gebühren kannst Du auch später noch zahlen.
Nö, können se nicht.
ja, du musst alle Kosten und Busgeld und Geb. bezahlen um einer Haftstrafe zu entgehen. Du kannst dies überweisen oder direkt bei der Gerichtskasse bezahlen. das geht schneller
Das ist falsch. Zu zahlen ist nur das Bußgeld. Die Kosten können nicht zu einer Inhaftierung führen.
Danke! Also bräuchte ich quasi um nicht Inhaftiert zu werden, Nur die eigendliche Geldbuße bezahlen , nicht aber die 29.50 euro gebühren! Das ich die Irgendwann begleichen muss steht ja ausser frage.
Schade, dass sich auf diesem Forum nur Idioten aufhalten. Die Frage war ob ihr es WISST und nicht GLAUBT. Ich weiß, dass er lediglich das Bußgeld bezahlen muss, um die Strafe abzuwenden. Ob er es auch dann zahlen kann wenn die Polizei ihn abholen möchte, weiß ich nicht glaube aber, dass sie ihn nicht einsperren, da es sich bei der Erzwingungshaft lediglich um ein Beugemittel handelt, um den Falschparker zum zahlen zu motivieren.
Aber ich hab doch schon geantwortet :-)
danke für deine antwort! weil bei anderen foren, steht das es nur nötig ist die eigendliche geld buße zu bezahlen für eine entgehung der haft
also können die behörden mir aus den 29.50 keinen strick ziehen? ich wollte nämlich die 15 euro heute überweisen und den rest nächste woche!