E Scooter Versicherung?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich wusste leider nicht das sie abgelaufen war

Im Bereich der Elektrokleinstfahrzeuge kommt es öfter vor, dass der Fahrer irrtümlich davon ausgeht, keine Versicherung zu benötigen. Dadurch wäre §6 Abs 2 PflVG erfüllt, die Strafe kann halbiert werden.

Das Problem bei dir ist allerdings, dass du bereits ein Kennzeichen am Fahrzeug hattest und somit zwingend wissen musstest, dass dieses am ersten März abgelaufen ist. Du hast den Versicherungsvertrag unterschrieben, du hast die Vertragsbedingungen gelesen, und du hast eine Versicherungsbestätigung erhalten, überall wurde auf die begrenzte Gültigkeit hingewiesen.

Dir wird daher zur Last gelegt werden, den Verstoß vorsätzlich begangen zu haben.

Hast du wenigstens sofort nach der Tat einen Versicherungsvertrag abgeschlossen? Das wäre der beste Beweis dafür, dass du dich einsichtig zeigst, was sich strafmildernd auswirken kann.

Eine Haftstrafe, auch auf Bewährung, hast du als Ersttäter nicht zu befürchten. Die Höchststrafe liegt bei 360 Tagessätzen, das Mindeste wären fünf Tagessätze. Bei dir wird man sich eher am unteren Ende bewegen.

Ein Tagessatz bemisst sich in der Regel nach deinem durchschnittlichen Nettoverdienst, den du an einem Tag erzielst. Rechne mal insgesamt grob einen Nettomonatslohn. Damit kommst du noch gut weg.

Die Straftat kostet extra, so bestimmt auch Dein Makler/Berater.

Sonne Plastepappe kostet derzeit bei denen aus Coburg 15 EUR, somit fällt die Strafe (Strafbefehl) wohl bei rd. 1.500 EUR liegen.

Knast, bsi zu 12 Monaten sind ja möglich, wird es bei einem ersten Fall meist nicht geben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

nein

die werden dir einen strafbefehl über paar tagessätze schicken und den kannst du annehmen oder halt es kommt zur verhandlung

Aloha65 
Beitragsersteller
 03.07.2021, 09:31

Was wird das erfahrungsgemäß sein für eine Summe..?

XXIVMDCCCLXXXIX  03.07.2021, 09:34
@Aloha65

tagessätze

20-40 schätze ich

verreisterNutzer  03.07.2021, 09:37
@Aloha65

Das ist nicht gerade ein Cavaliersdelikt, da kommt schon einiges auf dich zu. Und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

Bei den 40 € handelt es sich nicht um eine Strafe sondern um eine gebührenpflichtige Verwarnung, darf man fragen, für was die ausgesprochen wurde? Eigentlich wird man entweder verwarnt oder muss ein Bußgeld zahlen, aber nicht beides für das gleiche vergehen.

XXIVMDCCCLXXXIX  03.07.2021, 09:49
@Aloha65

ich weiß es nicht, ich rate

soooo schlimm ist das auch nicht