Bußgeld und Fahrverbot auf meiner Mutter umschreiben?
Hallo, ich habe folgendes Problem.
Ich noch in der Probezeit wurde innerorts über 21 km/h geblitzt, es drohen mir 70 Euro einen Punkt, ein Monat Fahrverbot und eine ASF. Das Auto gehört meinem Stiefvater aber ihn kann ich das Fahrverbot nicht übertragen da er auch auf den FS angewiesen ist, aber meine Mutter hat sich bereiterklärt die Strafe zu übernehmen, sie ist aber nicht der Halter geschweige denn der Fahrer dieses Fahrzeuges. Nun meine Frage, ist dies nun möglich anhand des Zeugenfragebogens die Schuld auf meiner Mutter zu übertragen?
13 Antworten
Sollte kein Problem sein. FALLS die Bilder nicht ausgewertet werden.
Es gibt 2 Möglichkeiten: Der Halter erklärt, er sei nicht gefahren und wisse nicht, WER gefahren sei. Dann werden die Bilder ausgewertet.
Oder er behauptet, Person X sei gefahren, dann werden die Bild wahrscheinlich NICHt ausgewertet und Person X erhält den Bußgeldbescheid, Zahlt sie, ist die Sache vom Tisch,
Ist aber halt riskant.
Sollte das geprüft werden, kann es Probleme wegen der Falschangabe geben, aber heir muss natürlich Vorsatz nachgewiesen werden.
FALLS Ihr das macht, solltet Ihr, bzw dein Vater , das so formulieren: "Meines Wissens nach wurde der Wagen zu dem Zeitpunkt von meiner Frau gefahren,,,"
Ist aber halt riskant, und wie das im Einzelnen gehandhabt wird, ist kaum wirklich zu sagen, Ist immer Sache der Bußgeldstelle,
die Bilder werden oft nicht ausgewertet, wenn es ein "Bekennerschreiben" gibt, ist immerhin auch mit Arbeit verbunden.
ICH würde das nicht riskieren.
Au0erdem finde ich das Fahrverbot für DOCH absolut in Ordnung, wer mit 21 km/h und mehr45 zuviel durch eine geschlossene Ortschaft brettert, aht auf den Straßen nix zu suchen,
Nein, ist es nicht. Der Vater hat zwei Möglichkeiten. Er kann angeben nicht gefahren zu sein und die Angabe des Fahrers verweigern, denn das muss er nicht da es sein Sohn ist.
Zudem kann er angeben das er nicht genau weiss wer gefahren ist, es "könnte" aber seine Frau gegwesen sein. Wenn diese nun zugibt gefahren zu sein so ist diese Angabe straffrei, denn sie ist die Mutter des Fahrers.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__258.html
Abs. 6.
Je nachdem wie lange es dauert, könnte so die Verjährungsfrist für den eigentlichen Fahrer überschritten werden.
Mal ganz abgesehen davon das das ohnehin nicht funktionieren wird.
Wenn der Vater das so macht wäre das nicht strafbar. Wenn der Vater aber sagt: X ist gefahren. dann wäre das eine falsche Verdächtigung. Und das war auch das Ausgangsszenario.
Oder er behauptet, Person X sei gefahren, dann werden die Bild wahrscheinlich NICHt ausgewertet und Person X erhält den Bußgeldbescheid, Zahlt sie, ist die Sache vom Tisch,
Ist aber halt riskant.
Sollte das geprüft werden, kann es Probleme wegen der Falschangabe geben, aber heir muss natürlich Vorsatz nachgewiesen werden.
Er kann auch glatt behaupten die Mutter wäre gefahren. sollte sich das als falsch erweisen hat er sich geirrt, zumal die Mutter ja die Tat zugeben wird. Damit entfällt nämlich der notwendige Vorsatz.
Das wäre wohl Betrug. Steh für Deinen Fehler gerade, lerne daraus und gut ist es.
Unwahrscheinlich, dass das klappt. Die Bilder sind heute zu deutlich und die gucken schon hin, ob da jemand Anfang 20 oder jemand Mitte/Ende 40 hinterm Steuer sitzt, ob das Geschlecht passt etc.
Das geht nicht, da bei sowas nur der Fahrer belangt werden kann.
Du kannst aber Einspruch einlegen und den Fall von einem Anwalt prüfen lassen.
Oft sind Blitzer nicht geeicht oder es kommt auch vor das diese an Stellen stehen die gegen das Gesetz sind.
Gibt Unternehmen die darauf spezialisiert sind und das kostenlos prüfen.
ist dies nun möglich anhand des Zeugenfragebogens die Schuld auf meiner Mutter zu übertragen?
Wenn du oder ein andere fälschlicherweise jemanden beschuldigt gefahren zu sein wäre das eine Straftat.
Deine Mutter müsste sich schon selbst als Fahrerin nennen. Das macht aber nur dann Sinn wenn ihr euch verdammt ähnlich seht. Die Bilder der Verkehrsüberwachung sind dermaßen gestochen Scharf, da siehst du jeden Mitesser drauf (ich meine die Originalbilder, nicht die schwarz-weisse Kopie die gerne mal mitgeschickt wird). Und bei mehr als 20 drüber innerorts guckt die Bußgeldstelle gerne mal genauer hin wer gefahren ist.
Nein, gibt es nicht.