Ersatzteil am Auto gewechselt - obwohl es nicht defekt war ?
Hallo ihr Lieben......
seht euch bitte meine voran gegangene Frage an.......
http://www.gutefrage.net/frage/hauptbremsylinder-golf-plus
Nun wurde der Hauptbremszylinder gewechselt......es stellte sich aber heraus, daß der Fehler dadurch nicht behoben wurde und es wurde weiter gesucht. Es stellte sich heraus, daß es lediglich ein Kabelbruch war !!! Nun wurde meinem Vater eine Rechnung von 750€ präsentiert......-((
Ich meine, eine Werkstatt kann doch nicht einfach neue Teile einbauen in der Hoffnung , es könne daran liegen !!
Immerhin ist es auch eine renomierte VW Werkstatt......
Welche rechtliche Handhabe besteht, muss mein Vater das hin nehmen ?????? Bezahlt hat er natürlich schon...sonst hätte er das Auto ja nicht bekommen.
L.G.
BEAFEE
5 Antworten
Hallo "BEAFEE",
fraglich ist zunächst, wie die Fehlerdiagnose hinsichtlich des Hauptbremszylinders seitens der Werkstatt durchgeführt und auch mitgeteilt wurde. Wurde vorliegend lediglich mittels eines elektronischen Diagnosegeräts analysiert und sodann mitgeteilt, dass der Hauptbremszylinder defekt sei, so oblag der Werkstatt m.E. mindestens eine Mitteilungspflicht, dass diese Diagnose als unzuverlässig einzustufen ist und das Risiko zu tragen wäre, dass der Fehler nicht mit Gewissheit auf die erstellte Diagnose zurückzuführen ist. Würde man aufgrund einer derart ungewissen Analyseform und einem entsprechenden Hinweis der Werkstatt, dass die angestrebte Reparatur evtl. nicht zum Erfolg führt, einen Reparaturauftrag erteilen, so könnte man verpflichtet sein, die Kosten dafür zu tragen.
Keinesfalls jedoch muss man die Kosten für das Suchen der Ursache mittels Einbau verschiedener Bauteile übernehmen. Immerhin besagt ein von Deinen Eltern erteilter Reparaturauftrag, dass der bestehende Fehler behoben werden muss. Auch müssen Deine Eltern keineswegs die Kosten tragen, welche auf mangelndes Fachwissen der Werkstatt zurückzufüren ist. Ob dieser Beweis im Streitfall jedoch gelingt, ist fraglich. Selbiges gilt für den Nachweis, dass Reparaturversuche sinnlos bzw. unnötig waren. Jedoch begründet eine entsprechende Verletzung der Vertragspflicht (Reparatur des Fehlers) durchaus unter gewissen Umständen einen Schadensersatzanspruch Deiner Eltern gegenüber der Werkstatt, sofern sich Reparaturkosten als unnötig und nicht zielführend erweisen. Demzufolge träte die Gewährleistung in Erscheinung, wonach die Werkstatt zur Mängelbeseitigung verpflichtet wäre. Die Folge wäre, dass Deine Eltern erst nach erfolgreicher Mängelbeseitigung zahen müssten.
Unschädlich an dieser Stelle ist, dass Dein Vater den Rechnungsbetrag bereits gezahlt hat. Dies stellt regelmäßig kein Anerkenntnis dar, sodass die zuviel gezahlten Beträge zurückgefordert werden könnten, sofern die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Herzlichen Dank für den Stern, liebe Bea :)
Das freut mich :) Halte mich bitte auch gerne über den weitere Fortgang der Angelegenheit auf dem laufenden.
Hallo BEAFEE, ich stimme den Aussagen von WillLoman weitestgehend zu. Das Problem dürfte wohl darin liegen, dass wir hier kein Wissen darüber haben, wie sich der erste Auftrag gestaltete und wie die AGB dieser Werkstatt lauten. Dazu wäre es wichtig zu erfahren, ob es sich um eine größere und anerkannte Fachwerkstatt handelt, von der man eigentlich eine wirklich qualifizierte Diagnose und reparatur erwarten kann. Rein theoretisch könnten ja auch beide Fehler gleichzeitig eingetreten sein. Dies müsste überprüft werden, ggf. von einem externen SV, ob dies so sein könnte.
Eine wirklich angesehen Fachwerkstatt baut den möglicherweise überflüssig eingebauten Bremszylinder wieder aus, sofern das Altteil noch vorhanden ist. Es stellt sich dabei die Frage, ob hier nicht wirklich stümperhaft gearbeitet worden ist und man hätte den Kabelbruch durch in-Augenscheinnahme (nicht immer blind auf die Diagnosegeräte verlassen) vlt. auch so erkennen können/müssen. Die Gerätehörigkeit der Werkstätten ist phänomenal.
Auch das VW-Dialog-Center, wie angegeben, ist eine gute Adresse, um die Möglichkeit eines Zusammenspieles beider? Teile zumindest mal überprüfen zu lassen. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat sich die Werkstatt auch aus meiner Sicht Schadenersatzpflichtig gemacht.
Bin verwundert, dass nach der ersten Reparatur keine Kontrollmessung/Kontrolldiagnos durchgeführt worden ist, ob der Schaden wirklich damit behoben ist. Üblicherweise werden doch auch Probefahrten zur Abnahme nach einer Rep. durchgeführt. Ist dies gemacht worden?
Summa summarum bleiben noch einige Fragen offen. Viel Erfolg.
Doch...nach Einbau des neuen Bremshauptzylinders wurde ja bemerkt, daß es nicht zum gewünschten Erfolg geführt hat...........man tippe auf einen Kabelbruch und müsse das ganze Auto auseinander nehmen ...so die Aussage am Telefon !!!
Die Werkstatt hat wirklich eine guten Ruf ....Kaufabwicklung und Service waren bisher wirklich sehr gut.....zumindest während der Garantiezeit..........aber mit diesem jetzigen Verhalten dieser Werkstatt komme ich nicht konform........
Eben mal nen armen Rentner abzocken............^^
Herzlichen Dank !
Gerne geschehen, aber die Aussage, man tippe auf einen Kabelbruch ist nicht besonders professionell. Als anständige Werkstatt hätte man sofort das gerade eingebaute Ersatzteil wieder ausbauen müssen und weiterhin suchen gehen....das wäre professionell gewesen. Deshalb hilft hier nur vorab der Versuch einer außergerichtlichen Regelung, ggf. mit einem SV und/oder dem VW-Center.......und dann ggf. eine Klage.
immer diese armen Rentner, die armen die..., aber mal im Ernst, wieso bezahlt denn dein Vater die Rechnung? Wenn doch der Hauptbremszylinder nicht defekt war. Wurde denn keine Rücksprache seitens der Werkstatt gehalten? Und wenn die Bremsleuchten dauernd leuchten, ist doch nicht der Hauptbremszylinder defekt, sondern der Bremslichtsensor, der am Hauptbremszylinder sitzt, kostet 25,17€ als Rep.-Satz.. Bei Kabelbruch ?!? leuchten die Bremslichter dauernd? Unlogisch. Wenn das Kabel defekt ist leuchtet eigentlich gar nichts mehr.
Danke Dir noch für Deine Antwort......das Problem lag wohl darin, daß vor einem Jahr eine Anhängerkupplung, nicht vom Fachbetrieb, nicht richtig angebaut wurde. Das sind wohl die Folgeschäden.....-((
gerne
Versuch doch mal in Erfahrung zu bringen, ob die Werkstatt der Innung angeschlossen ist..dann Kontakt aufnehmen und den Fall schildern!
Ja....die sind angeschlossen.....
Ok....in der Werkstatt darf man sich dann natürlich nicht mehr blicken lassen....aber es gibt ja noch mehr VW-Werkstätten...... Danke Dir amdros.......
!!!
Danke für diesen Tipp....dann werde ich mich mal ans Telefon hängen...
Willoman, Du hast mir sehr geholfen....vielen Dank. Werde das mal mit meinen Eltern abklären und Dir ggf. berichten. Danke !!