Werkstatt bestellt Ersatzteile für UNfallschaden ohne meinen Auftrag

4 Antworten

Hallo

sieht schlecht aus für die Werkstatt..

Besprich das Problem, mach eine "Abtrettung" wo die Werkstatt dann direkt mit der Versicherung abrechnet und sich dann mit denen Rumschlagen darf.

Im Prinzip muss die Versicherung auch Reperaturkosten auch über dem "Schätzwert" übernehmen auch weil Versicherungsgutachter dabei gerne tricksen und Restwerte falsch schätzen (oder Rückkaufwerte)

Zudem wird sich jede vernünftige Werkstatt vor Arbeitsbeginn von der Versicherung eine Deckungs-Zusage/Freigabe holen.

Zudem hast du das Problem das die Versicherung dir dann die Kohle irgenwann in den nächsten Wochen überweisst du dann aber so lange ohne Auto bist oder auf Vorkasse erst mal einen Ersatz suchen, kaufen und ummelden/zulassen musst. Diese Kosten sollte man auch der Versicherung in Rechnung stellen das geht auch wenn man das einem Profi überlässt. Aber die Versicherungen werden dann jahrelang prozessieren wie auch gegen freie Guctachten schon üblich.

Nein. Ganz einfach - es liegt kein Auftrag vor. Weder Du noch die Versicherung hat einen Reparaturauftrag erteilt. Es ging nur um die Erstellung eines Gutachtens und nicht um die Reparatur! Ich denke die Werkstatt versucht es einfach. Würde morgen gleich zum Chef gehen.

Hast du ihm den Auftrag zur Reparatur gegeben? Dann musst du Sie auch bezahlen. Bei sowas sollte man immer zuerst das Gutachten abwarten.

milisan 
Beitragsersteller
 06.02.2013, 21:01

Ich habe keinen Auftrag gegeben. Mündlich abgemacht war, das er mich anruft. Unterschrieben habe ich die Erlaubnis das sie das mit dem Gutachter machen dürfen. Da Stand 0,00 EUR als Kostenvoranschlag.

Der Meister will vermutlich Gegebenheiten schaffen die unumkehrbar sind.Ich würde den Reparaturauftrag erstmal schriftlich stornieren per Mail und morgen früh das ganze nochmal persönlich machen und die Kiste wenn noch fahrbar schleunigst dort vom Hof holen.. Du solltest dazu auch einen Zeugen mitnehmen und deutlich machen das du keinen Reparaturáuftrag erteilt hast .

Als Begründung kannst du die mitteilung der versicherung mitnehmen als kopie für den Betrieb denn wenns vor Gericht gehen sollte dann ist eine Aussage eines unbeteiligten wichtig.. Nicht Frau oder Verwandte sondern eine Person mitnehmen mit der Du weder verwand noch verschwägert bist..

Viel Erfolg damit .. ggf hat die Aktivierung eines Anwaltes auch seine Berechtigung aber warte ab was der Meister dazu sagt.. Nur was Schriftlich fixiert ist hat Bestand .Ich hoffe nur Du hast keine Abtretungserklärung unterschrieben die die Abwicklung durch die Werkstatt und der Versicherung direkt ermöglicht.. . Joachim