Auto "scheckheftgepflegt" gekauft, jetzt stellt sich heraus, stimmte wohl nicht. Was machen?
Hallo zusammen.
Habe mir vor 3 Monaten ein Auto bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft. Dieser hatte es als "scheckheftgepflegt" beworben (Anzeige habe ich noch), und so steht es auch im Kaufvertrag. Das Scheckheft weist alle Stempel einer großen VW Werkstatt auf, es war sogar die "Mobilitätsgarantie" abgestempelt.
Nun habe ich einen kleinen Garantieschaden und dabei habe ich festgestellt, dass bei der 2. Inspektion mein Vorbesitzer (der Wagen war ein Fahrzeug eines großen deutschen Sozialverbandes) den Termin versäumt hat. Trotzdem wurde alles abgestempelt ... ein Schelm, der Böses dabei denkt. VW Wolfsburg sagte nun, das gilt nicht mehr. Was habe ich da für juristische Möglichkeiten? Danke, wie immer, Tiefbach.
2 Antworten
Der Verkäufer haftet für seine nicht eingehaltenen Zusicherungen. Möglicherweise kann das bis zum Rücktritt vom Vertrag (=zur Rückgabe des Autos) bzw. zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gehen. Dazu müsste man aber die Details kennen. Aus Deiner Frage geht nicht hervor, was genau Dein Anliegen ist. Teil' mal mit, was Du denn genau anstrebst. Falls es eine Reparatur gab und Du die bezahlen musstest, solltest Du Dir das Geld beim Verkäufer holen. Die Mobilitätsgarantie ist dafür allerdings überhaupt nicht zuständig, die besagt nur, dass Du ein Ersatzauto bekommst, wenn Deins wg. einer Panne fahruntüchtig wird. Wie gesagt, Dein Anliegen ist nicht ganz klar formuliert... Möglicherweise musst Du rasch agieren (=dem Verkäufer schreiben), weil sonst Fristen verstreichen.
Gruß
Ralf
Meld dich in der Werkstatt, die das Scheckheft gestempelt hat und reklamiere dort. Stempel ist rechtsgültig, egal ob die Arbeit gemacht wurde oder nicht. Die, die gestempelt haben, müssen dafür gerade stehen.
Na also, wenn Dir 100 Km zu weit sind, dann kann der Schaden ja nicht allzu gross gewesen sein!?
Danke für die Antwort,
aber diese Werkstatt ist leider 100 KM von zu hause weg...