Rücktritt vom Kaufvertrag beim Gebrauchwagen?
Hallo,
hatte gestern ein Auto im Wert von 1200 € gekauft. Laut dem Kaufvertrag ist es ein sogenanntes "Bastlerfahrzeug", welche Bezeichnung lt. Gesetzt verboten ist. Einige Dinge wie den Anlasser und der Sitz ist kaputt.
Nach dem Kauf entschied ich mich dazu, den Tank voll zu machen. WenigeMinuten später, nicht einmal 30 Minuten später, nahm das Fahrzeug kein Gas mehr an. Eine Steigung bin ich mit gerade mal mit 20 Km/h hoch gekommen. Bei der Werkstatt stellte sich heraus, dass die Steuerkette erneuert werden muss. Welches lt. Vertrag nicht drinnen stand.
Nun wehrt sich der Händler mit das Geld zurück zu überweisen, will gar 15 % einbehalten. Ist dies rechtens? Kann ich nicht nach § 323 BGB vm Kaufvertrag zurücktretten?
Und was ist mit den 50 € die ich in den Tank gezahlt habe? Der Veräufer versprach gestern erst, man würde mir das Geld erstatten, heute rief er an und meinte, er würde nur 85 % erstatten.Genau so wie er sagte, eine Reparatur beim Händle, ein großer Konzern, würde sich nicht lohnen.
Er wollte zwar 400 € runter gehen, welches wir jedoch ablehnten.
Lange Rede, kurzer Sinn: Was kann ich tun?
8 Antworten
Der Begriff Bastlerfahrzeug ist definitiv nicht verboten. Er darf nur nicht in den Kaufvertrag eines als voll funktionstüchtig angepriesenen Fahrzeugs zu einem entsprechenden Preis für ein funktionierendes Fahrzeug aufgenommen werden, lediglich um sich vor einer Gewährleistung zu drücken.
Aus meiner Sicht hast du in der untersten Preiskategorie ein eindeutiges echtes Bastlerfahrzeug gekauft - das hätte dir bei dem Preis auch klar sein können und müssen. Das Händlerangebot ist mehr als fair - ich würde es annehmen, rechtlich wirst du mit großer Wahrscheinlichkeit keine Chance, aber ein großes Risiko haben.
Im übrigen, bei einem Bastlerfahrzeug kann ein Käufer nicht ehrlich erwarten, dass der Verkäufer sicher jeden Mangel kennt und auflistet - letztlich ist Bastlerfahrzeug eine Stufe vor Kernschrott...
T3Fahrer
Wenn im Vertrag schon Bastlerfahrzeug steht, dann hast du dich mit deiner Unterschrift mit solchen Problemen einverstanden erklärt, da kannst du nicht einfach nachträglich deine Meinung ändern.
Ein Bastlerauto hat eigentlich immer irgendwelche gravierende Mängel. Sei es am Motor (eine Reparatur würde sich nicht lohnen), erhebliche Durchrostungen etc. Ein Bastlerauto kauft man auch nicht um es anzumelden und loszufahren. Es richtet sich an versierte Schrauber, welche nur einzelne Teile davon benötigen, um aus zwei Fahrzeugen eins zu machen. Der Verkäufer verkauft es als Bastlerauto, auch wenn der Begriff gesetzlich verboten sein sollte, um jeglicher Reklamation aus dem Weg zu gehen. Teilweise sind Ihm Mängel auch unbekannt. Du kannst vorher das Fahrzeug überprüfen, auf Herz und Nieren prüfen. Gehe nie unbeholfen (ohne Ahnung) ein Auto kaufen. Meiner Meinung nach ist dem Verkäufer absolut nichts vorzuwerfen. Du hast gekauft wie gesehen. Also selbst schuld.
Hallo!
Es ist schwierig, aber bei einem 1200 Euro Auto muss man leider von ausgehen, dass da nicht alles intakt ist, es Probleme geben kann & der Wagen Macken hat -----> das ist die unterste Preisklasse, da muss man leider immer auch von Überraschungen negativer Art ausgehen.. und man kann auch nicht immer die Schuld beim Verkäufer suchen -----> wer weiß ob der den Defekt kannte; du steckst bei so einem alten Hocker nie drin. Der kann heute top laufen & morgen am Ende sein.
Dass der Händler übrigens avisiert hat immerhin 400 Euronen nachzulassen ist sehr fair & alles andere als selbstverständlich, sondern ein Angebot, bei dem ich sagen muss "alle Achtung" -----> er müsste es rechtlich nicht & könnte auch sagen "sch... der Hund drauf, dann isses halt so" sagen..!
Rücktritt ist nicht möglich: Gekauft ist gekauft, womöglich als "Bastlerauto" auch noch ohne Gewährleistung oder im "Kundenauftrag" ------> ich würde das Ganze als bezahltes Lehrgeld ansehen!
Rücktritt nach §323 BGB halte ich für ausgeschlossen. Du hast Schrott gekauft und Schrott bekommen, wo soll da eine Begründung zum Rücktritt liegen?
Was näher läge wäre die Anfechtung §119 BGB, aber auch dafür kann ich keine Begründung erkennen.
Saug den Kraftstoff ab und nimm die 1.360 € den Rest kannst du nur als Risikoverlust verbuchen.
Überleg mal welches finanzielle Risiko du im Rechtsstreit auf dich nehmen würdest, da kannst du dir locker einen guten gebrachtwagen mit 2 Jahren Gewährleistung anschaffen. Die 240 Eur Verlust hast du ganz sicher schneller vergessen.