Ex-Freund Rechnung

3 Antworten

Wenn die Rechnung in der Vergangenheit schon bezahlt wurde - also geschenkt - dann erfüllt das (nochmalige) Einfordern des gleichen Rechnungsbetrages wahrscheinlich sogar den Straftatbestand des Betruges § 263 StGB. Ich würde deshalb nicht zum Anwalt gehen, den Du ja dann erstmal selbst bezahlen musst. Die Äußerung des Verdachts eines Betruges bei der Polizei kostet ja nix In der Regel reicht bei solchen Leuten schon ein kurzer Hinweis, dass man das zur Anzeige bringt, wenn die Dich weiter nerven. Danach ist Ruhe,

Da kann man nur sagen: Geschenkt ist geschenkt. Der Ex-Freund oder sein Vater haben keinen Anspruch auf Rückgabe des Geschenkes (bzw. Erstattung des geschenkten Rechnungsbetrages).

Wann war denn überhaupt die Reparatur und wie ist diese Rechnung jetzt ausgestellt (also an deine Freundin wurde eine neue Rechnung von der Werkstatt augestellt?)?

hdf91 
Beitragsersteller
 21.10.2014, 20:20

Die Reparatur war im Frühjahr und es scheint einfach nur die neue Adresse auf der Rechnung zu sein. Den das Austelldatum und das Datum bis wann bezahlt werden muss ist das alte. Die frage ist ob ich einen Anwalt einschalten soll oder es einfach nicht beachten?

angy2001  21.10.2014, 20:34
@hdf91

Hat deine Freundin vielleicht eine Kopie der alten Rechnung? Wenn ihr eine Rechtsschutzversicherung habt, würde ich einen Anwalt nehmen. Wenn nicht, würde ich der Werkstatt einen Brief schreiben und die Rechnung als unbegründet zurück weisen - sie sei zum Zeitpunkt der Reparatur von Herrn xx bereits bezahlt worden - damit schulde sie der Werkstatt nichts mehr. Zudem weiß jeder, dass Werkstätten die Autos erst nach Bezahlung der Rechnung heraus geben. Es gibt also keine offene Forderung gegenüber deiner Freundin.

Ein Anwalt ist natürlich der sicherere Weg.

Ja und wo ist die Frage???

hdf91 
Beitragsersteller
 21.10.2014, 20:21

Entschuldigung, frage ist ob ich einen Anwalt einschalten soll oder wie ich es am besten Handhabe