Folgekosten wegen falsch Lieferung
Guten Abend
ich habe folgende Situation. Ich habe für mein Auto ein Teil online bei einer Firma gekauft und dieses Teil direkt zu meiner Werkstatt liefern lassen, damit sie das gleich einbauen konnten.
Nun stellt sich heraus, dass ein falsches Teil geliefert wurde. Dass die Firma das falsch gelieferte Teil zurücknehmen muss ist selbstverständlich. Doch wer übernimmt nun die Kosten für den Ein und Ausbau? Die Werkstatt ja sicher nicht. Welche Ansprüche habe ich da?
Grüße lycosa
4 Antworten
Bei einem Verbrauchsgüterkauf ist nach Urteil des EuGH der Ausbau der mangelhaften Sache (welche gemäß § 434 Abs. 3 Alt. 1 BGB vorliegt) und der Einbau der mangelfreien Sache von der Nacherfüllung in Form einer Lieferung einer mangelfreien Sache gemäß § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB umfasst, vgl. http://www.juraexamen.info/eugh-ausbau-mangelhafter-und-neu-einbau-mangelfreier-fliesen-von-nacherfullung-erfasst/
Den ursprünglichen Einbau bekommst du nicht ersetzt, diese Kosten wären ohnehin angefallen und haben nichts mit dem Nacherfüllungsanspruch zu tun.
Nacherfüllung heißt, dem Händler ist das Recht zur Vornahme des Ausbaus und Einbaus einzuräumen, bei einer Selbstvornahme verwirkt man sich nach der herrschenden Meinung sämtliche Nacherfüllungs- und Schadensersatzansprüche mit Außnahme der Lieferung. Erst nach Nichtvornahme der Nacherfüllung durch den Händler ist man zur Selbstvornahme berechtigt.
Das ist richtig, der Gesetzgeber erlegt dem Verkäufer werkvertragliche Pflichten bei der Nacherfüllung auf, obwohl es sich um einen Kaufvertrag handelt. Den Einbau der neuen Sache hat er ebenfalls zu tragen, so dass bis auf den ursprünglichen Einbau keine Kosten übrig bleiben, und ein Einbau hätte man sowieso zahlen müssen also steht man so, wie man stehen würde, wäre der Sachmangel nicht vorhanden gewesen.
Wobei sich nichts zu einem möglichen Mitverschulden sagen lässt, das hängt unter anderem davon ab, ob man die falsche Sache hätte erkennen können und wie sie dann erkannt wurde.
Alles klar, dann hatte ich das ja richtig verstanden. Vielen Dank für deine Hilfe.
Naja wenn die das fasche Teil eingebaut haben sind die doch eigentlich auch schuld. Der Absender muss es, wie du gesagt hast zurücknehmen und auch wohl die Rückkosten tragen etc. Aber die Arbeitszeit der Werkstatt meiner Ansicht nach nicht. Ist es denn offensichtlich gewesen? Wenn ja soll es die Werkstatt löhnen, wenn nicht bleibst du vielleicht auf den Kosten sitzen, spreche doch aber einfach noch mal mit dem Lieferanten und dem der Werkstatt.
Alles Gute!
Es handelt sich um ein paar Trittbretter für einen T5. Geliefert wurden jedoch andere Trittbretter, welche jedoch ebenfalls passten. Für die Werkstatt war es also nicht ganz offensichtlich.
wer billig kauft kauft zweimal ist eine bekannte Geschichte. Um was für ein teil geht es konkred.. denn das ist wichtig bei der Beantwortung.. Wenn es von vorneherein erkennbar war das es nicht passt oder falsch ist haftet der der es einbaut , ist es nicht ersichtlich dann normalerweise der Lieferant..
Der normalfall aber ist das der Käufer bleibt auf den Einbaukosten sitzen denn du solltest mal die Geschäftsbedingungen der onlinehändler anschauen.. da steht sowas drinn .. und bei elektronischen Bauteilen ist jegliche Rücknahme meist eh ausgeschlossen.. Joachim
Es handelt sich um ein paar Trittbretter für einen T5. Geliefert wurden jedoch andere Trittbretter, welche jedoch ebenfalls passten. Für die Werkstatt war es also nicht ganz offensichtlich.
Die Montagekosten trägst du , denn du hast ein Originalteil geliefert , das die nicht kontrollieren müssen !
Diese Kosten und den Preis forderst dann vom onliner und gibst den MIST zurück. Dann geht es normal weiter : Auftrag erteilen und die Werkstatt kümmert sich selbst um dasTeil und garantiert den fachlichen Zweck der Sache.
Allerdings wird der onliner sich darauf berufen , daß du dich beim bestellen vertan hast = sie haben das geliefert was du bestelltest . [ Zahlendreher ]
Falsch Bestellung oder Zahlendreher meinerseits ist ausgeschlossen, da in der Bestellbestätigung der richtige Artikel gelistet war.
Ähnliches habe ich mittlerweile nun auch gefunden.
Es sind nun jedoch bzw. werden ja noch zusätzliche Kosten entstehen die so gar nicht entstehen würden. Normalerweise hätte ich nur einmalig die Einbaukosten zahlen müssen. So sind nun Kosten für das Einbauen der falsch gelieferten Ware entstanden und werden noch Kosten für den Ausbau, sowie ggf Kosten für den Einbau der richtigen Sache entstehen.
So wie ich das verstanden habe ist der Verkäufer verpflichtet die Sache wieder auszubauen selbst wenn er diese nicht eingebaut hat. Kann er das nicht so muss er die Kosten dafür tragen. Quasi die Ausgangssituation wiederherstellen.