Kann ich vom Auto Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Verkäufer nach der 5. >reperatur immernoch nicht erfolgreich ist?
Hallo, ich habe am 04.10.16 einen gebraucht Wagen für 1900€ (2299€ OriginalPreis Minus Inzahlungnahme meines alten 400€) bei einem gebrauchtwagen Händler gekauft. Er ist auch der Verkäufer, keine dritte Person.
Bei der Probefahrt war noch alles in Ordnung. Doch nach dem Kauf und der ersten zurückgelegten Strecke von 50km am 04.10. ist sofort die Abgaskontrollleuchte angesprungen.
Der Händler hat das Auto daraufhin ohne Beanstantung wieder in seine Werkstatt genommen und wolte den Fehler beheben.
Folgendes ist bis heute, den 15.11.16 passiert:
- Werkstatt- Besuch: Fehler wurde rausgelöscht. Nach ca. 80km ist die Abgaskontrollleuchte wieder angesprungen.
- Werkstatt- Besuch: Drosselklappe wurde gereinigt, und Fehler wurde rausgelöscht. Nach ca. 90km ist die Abgaskontrollleuchte wieder angesprungen.
- Werkstatt- Besuch: Kerzen gewechselt. Nach ca. 70km ist die Abgaskontrollleuchte wieder angesprungen.
- Werkstatt- Besuch: Zündspule gewechselt. Nach ca. 80km ist die Abgaskontrollleuchte wieder angesprungen.
- Werkstatt- Besuch: Nach seinen Aussagen blieb nur noch die Lambda Sonde oder der KAT als mögliche Fehlerquelle übrig, aber stattdessen hat er lediglich beim 5. Werkstatt-Besuch wieder die Zündspule gewechselt.... Daraufhin hat wieder nach ca. 50km die Abgaskontrollleuchte angefangen zu leuchten.
Nun hab ich es allmählich satt zumal die Werkstatt auch von meinem Wohnsitz 70km entfernt ist. Also würde ich gerne vom Kaufvertrag zurücktreten. Ist das überhaupt so einfach möglich? Und wie genau muss ich das anstellen? Habe ich eigentlich eine geährleistung bei diesem Autokauf, oder ist der Händler schon kulant genug?
(Im Anhang findet ihr den Kaufvertrag)
MfG und Danke für die Antworten
4 Antworten
Hast du dir den Kaufvertrag mal genau durchgelesen? Da steht "Kaufvertrag zwischen zwei Verbrauchern" - du hast laut Vertrag also nicht bei einem Händler sondern bei einer Privatperson gekauft. Und weiter im Vertrag steht "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung".
Komischer Kaufvertrag. Sieht mir garnicht nach Händler aus sondern eher nach Privatverkauf.
Bei "Taxi/Mietwagen etc" wurde nix angekreuzt und bei "unfallfrei" auch nicht.
"Anzal der Halter" "HU" und "TÜV" steht auch nix drin.
Sowas hätte ich nicht unterschreiben.
Eine Nachbesserung ist laut §440 Satz 2 BGB im Regelfall nach dem erfolglosen zweiten Versuch fehlgeschlagen. Du MUSST ihm aber nicht die Chance zur Nachbesserung geben.
Du kannst also ganz sicher vom Vertrag zurücktreten/Schadensersatz verlangen/eine Minderung des Kaufpreises verlangen... Je nachdem was der Situation angemessen ist.
Zeugen reichen schon als Beweis, die brauchst du aber nur wenn es zu einer Verhandlung kommt. Das kommt ist in den seltensten Fällen, mit dem Anwalt zu drohen reicht meist schon.
Ok, danke. Noch eine letzte Frage habe ich. Und zwar steht im angehängten Kaufvertrag folgendes:
"Gewährleistungsausschluss: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung:"
Da habe ich die Befürchtung, dass ich eigentlich gar kein Recht auf die Nachbesserung habe und der Händler eventuell schon kulant genug war.
Oder gilt das mit dem Recht auf Nachbesserung trotzdem irgendwie?
MfG
Das kann er zwar reinschreiben, bringt ihm aber nichts. Der Händler kann das das deutsche Recht nicht nach Belieben verändern. Dir steht lt. Gesetz 1 Jahr Gewährleistung zu da kann er schreiben was er möchte. Er muss nur keine Garantie geben, Gewährleistung aber ist gesetzlich geregelt.
Erstmal gilt genau zu prüfen, wer der Verkäufer des Autos war. Denn der Vertrag regelt ganz klar erkennbar den Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs zwischen zwei Verbrauchern. Und ein Verbraucher kann und darf die Gewährleistung ausschließen. Entweder hat der Verkäufer also den falschen Vertrag genommen (egal ob bewusst oder versehentlich) oder das Auto wurde von einer Privatperson verkauft. Im ersten Fall würde es bedeuten, dass die Gewährleistung nicht nur nicht ausgeschlossen werden darf, die Gewährleistung würde sich sogar nach dem Gesetz richten und durch den falschen Ausschluss 24 Monate gelten.
Hallo, ich habe am 04.10.16 einen gebraucht Wagen für 1900€ (2299€ OriginalPreis Minus Inzahlungnahme meines alten 400€) bei einem gebrauchtwagen Händler gekauft. Er ist auch der Verkäufer, keine dritte Person.
Es ist aber kein Kauf vom Verbraucher, sondern vom Händler und dieser kann und darf die Gewährleistung nicht ausschließen. Ein Händler dürfte nicht einmal so einen Vertrag rumliegen haben.
Wie er schon richtig festgestellt hat, ist es wahrscheinlich die, bzw. eine der lambda Sonden.(viele Autos haben mehrere)
Du kannst nach der dritten vergeblichen rep. Versuch vom Kaufvertrag zurücktreten wenn es dem Händler nicht gelingt den Mangel zu beseitigen.
Wenn er rumzickt geh zum Anwalt
Erstmal Dankeschön für die Antwort. Aber muss ich denn einen Beweis/eine Quittung für meine bereits vergangenen Werkstatt-Aufenthalte, Nachbesserungen haben ,um den Rücktritt einfordern zu können.
Ich habe nämlich leider keine Belege dafür bekommen. Lediglich Zeugen, die mit mir jedes mal das Auto von dort wieder abgeholt haben.
MfG