Kraftfahrzeughaftpflichtschaden?
bei Ausfahrt vom Parkplatz, parkte jemand aus der Parkreihe aus. Trotz
Bremsversuch meinerseits fuhr genannter Ausparkender auf meinen
Kotflügel vorn rechts .
Er übergab mir seine Servicekarte der ADAC Autoversicherung.
In der Werkstatt stellte sich durch den Gutachter heraus, dass der Unfallverursacher nicht mehr bei dieser Versicherung ist.
Was nun???
6 Antworten
Über sein Kennzeichen beim Zentralruf der Versicherer erfragen, welche Versicherung zuständig ist. Deine Versicherung hilft dir weiter.
Hast du den Namen des Fahrers?
ja er steht auf der Karte
er hat sich auch so vorgestellt
Dann raff ich jetzt gerade nicht, wo das Problem liegt.
Du hast die Daten des Fahrers, du hast das Kennzeichen der Karre...
es ist aber nicht identisc h
die Werkstatt braucht die V ersicherung des Verursachers, es geht um die Bezahlung
Du weißt wo die Karre versichert ist aufgrund des Kennzeichens und der Meldung beim Zentralruf.
Du hast einen Direktanspruch an die Kfz-Haftpflichtversicherung bei der das Fahrzeug versichert ist (§ 115 VVG).
Daher noch einmal: Wo ist das Problem?
... das kommt mit der dicken Rechnung, halbe halbe, bei Parkplatzdonnerei.
Gut möglich.
Dann melde den Unfall dem Zentralruf der Autoversicherer, denn die können anhand des Kennzeichens feststellen, wo das Auto versichert ist.
Wer da nun gefahren ist, ist nicht dein Problem, denn das Auto und nicht der Fahrer ist versichert. Besser ist es in so einem Fall, sich auch den Ausweis oder Führerschein zeigen zu lassen und evtl. sogar mit dem handy abzufotografieren.
Wer aus eine Parklücke rausfährt, ist regelmäßig Schuld, wenns kracht. Da hat wohl der Schulterblick gefehlt.
... nö, ist der nicht, so jedefalls der BGH.
Da muss schon einer stehen, und das hat sie hier laut Frage nicht.
Das Urteil würde mich mal interessieren, denn hier greift m.E. eindeutig §10 StVO:
"Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen."
Siehe hierzu z.B. auch folgendes Urteil:
https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/3663-urteil-anfahren-vom-fahrbahnrand-einfahrvorgang-nach-30m-abgeschlossen
Und wenn noch nicht einmal der Frage hinten auf den Ausparker drauf fuhr, sondern der Ausparker sogar dem Frager in die Seite fuhr, ist der Fall besonders eindeutig.
... eben, beide waren auf dem Parkplatz und beide fuhren, also halbe/halbe.
Ach so...habe die Situation anders verstanden, die wurde wohl nicht klar genug geschildert. Wenn allerdings einer auf einem Parkplatzt zu schnell durch die Fahrgasse düst und dann mit einem anderen ausparkenden kollidiert, siehts anders aus. Da läufts meistens auf 50:50 raus.
bei Ausfahrt vom Parkplatz, parkte jemand aus der Parkreihe aus. TrotzB remsversuch meinerseits fuhr genannter Ausparkender auf meinen Kotflügel vorn rechts .
Beide Fahrzeuge in Bewegung, beide Teilschuld je 50%.
Er übergab mir seine Servicekarte der ADAC Autoversicherung. In der Werkstatt stellte sich durch den Gutachter heraus, dass der Unfallverursacher nicht mehr bei dieser Versicherung ist.
Kein Grund zur Panik. Den Tausch der Kärtchen kann man bei regelmäßigem Fahrzeugwechsel schon mal vergessen. Dafür gibt es den Zentralruf der Versicherer,
über den man mit dem Kennzeichen des Unfallgegners dessen VR herausfinden kann. Fotos wirst du ja wohl haben.
.....der FAhrer des Kennzeichens war nicht der des Fahrzeuges
Das Fahrzeug ist doch versichert - und nicht der Fahrer ;-)
... das hört sich ja nicht gut an, denn beide bekommen bei Parkplatzschäden dieser Art von der gegnerischen Vers. 50% vom Schaden ersetzt.
Und wenn Name und Kennzeichen stimmen auf der Karte, weiß ja der ADAC (und die Zulassungsstelle und der Zentralruf der Vers.), wo er danach/bzw. aktuell versichert ist.
Ich verstehe nur nicht, warum von Dir ein Gutachter gesetzt wurde, den Du ja zur Hälfte bezahlen musst!
ich bin in der Werkstatt meines Autohauses
.... warum nicht, wenn die noch Lackierer und Karosseriebauer haben.
Nur, warum lässt Du Dir dann von denen auch noch einen Gutachter aufschwatzen, den Du ja zur Hälfte bezahlen musst?
Zudem muss das ja ein toller Laden sein, wenn die nicht einmal helfen und die Versicherung vom Gegner rausfinden wollen.
Dafür wird eigentlich nur ein Telefon benötigt.
Kennzeichen hast du?
Dann wende dich an den Zentralruf der Autoversicherer und frag den Versicherungsnehmer ab.
ich habe die Versicherung , welche jetzt zuständig ist, dieses Kennzeichen des
Verursachers läuft auf einen anderen Namen. Der Name ist aber auch nicht mehr vorhanden..... etwas mächtig verwirrend, oder?