Kraftfahrzeughaftpflichtschaden?

6 Antworten

Über sein Kennzeichen beim Zentralruf der Versicherer erfragen, welche Versicherung zuständig ist. Deine Versicherung hilft dir weiter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Mickimaus123 
Beitragsersteller
 16.05.2019, 17:26

ich habe die Versicherung , welche jetzt zuständig ist, dieses Kennzeichen des

Verursachers läuft auf einen anderen Namen. Der Name ist aber auch nicht mehr vorhanden..... etwas mächtig verwirrend, oder?

kevin1905  16.05.2019, 17:33
@Mickimaus123

Hast du den Namen des Fahrers?

Mickimaus123 
Beitragsersteller
 16.05.2019, 17:36
@kevin1905

ja er steht auf der Karte

Mickimaus123 
Beitragsersteller
 16.05.2019, 17:39
@Mickimaus123

er hat sich auch so vorgestellt

kevin1905  16.05.2019, 17:41
@Mickimaus123

Dann raff ich jetzt gerade nicht, wo das Problem liegt.

Du hast die Daten des Fahrers, du hast das Kennzeichen der Karre...

Mickimaus123 
Beitragsersteller
 16.05.2019, 17:45
@kevin1905

es ist aber nicht identisc h

Mickimaus123 
Beitragsersteller
 16.05.2019, 17:49
@Mickimaus123

die Werkstatt braucht die V ersicherung des Verursachers, es geht um die Bezahlung

kevin1905  16.05.2019, 17:49
@Mickimaus123

Du weißt wo die Karre versichert ist aufgrund des Kennzeichens und der Meldung beim Zentralruf.

Du hast einen Direktanspruch an die Kfz-Haftpflichtversicherung bei der das Fahrzeug versichert ist (§ 115 VVG).

Daher noch einmal: Wo ist das Problem?

schleudermaxe  16.05.2019, 21:42
@kevin1905

... das kommt mit der dicken Rechnung, halbe halbe, bei Parkplatzdonnerei.

Dann melde den Unfall dem Zentralruf der Autoversicherer, denn die können anhand des Kennzeichens feststellen, wo das Auto versichert ist.

Wer da nun gefahren ist, ist nicht dein Problem, denn das Auto und nicht der Fahrer ist versichert. Besser ist es in so einem Fall, sich auch den Ausweis oder Führerschein zeigen zu lassen und evtl. sogar mit dem handy abzufotografieren.

Wer aus eine Parklücke rausfährt, ist regelmäßig Schuld, wenns kracht. Da hat wohl der Schulterblick gefehlt.

schleudermaxe  16.05.2019, 21:43

... nö, ist der nicht, so jedefalls der BGH.

Da muss schon einer stehen, und das hat sie hier laut Frage nicht.

Hamburger02  16.05.2019, 23:28
@schleudermaxe

Das Urteil würde mich mal interessieren, denn hier greift m.E. eindeutig §10 StVO:
"Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen. Die Absicht einzufahren oder anzufahren ist rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Dort, wo eine Klarstellung notwendig ist, kann Zeichen 205 stehen."

Siehe hierzu z.B. auch folgendes Urteil:
https://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht/3663-urteil-anfahren-vom-fahrbahnrand-einfahrvorgang-nach-30m-abgeschlossen

Und wenn noch nicht einmal der Frage hinten auf den Ausparker drauf fuhr, sondern der Ausparker sogar dem Frager in die Seite fuhr, ist der Fall besonders eindeutig.

schleudermaxe  17.05.2019, 06:41
@Hamburger02

... eben, beide waren auf dem Parkplatz und beide fuhren, also halbe/halbe.

Hamburger02  17.05.2019, 08:25
@schleudermaxe

Ach so...habe die Situation anders verstanden, die wurde wohl nicht klar genug geschildert. Wenn allerdings einer auf einem Parkplatzt zu schnell durch die Fahrgasse düst und dann mit einem anderen ausparkenden kollidiert, siehts anders aus. Da läufts meistens auf 50:50 raus.

bei Ausfahrt vom Parkplatz, parkte jemand aus der Parkreihe aus. TrotzB remsversuch meinerseits fuhr genannter Ausparkender auf meinen Kotflügel vorn rechts .

Beide Fahrzeuge in Bewegung, beide Teilschuld je 50%.

Er übergab mir seine Servicekarte der ADAC Autoversicherung. In der Werkstatt stellte sich durch den Gutachter heraus, dass der Unfallverursacher nicht mehr bei dieser Versicherung ist.

Kein Grund zur Panik. Den Tausch der Kärtchen kann man bei regelmäßigem Fahrzeugwechsel schon mal vergessen. Dafür gibt es den Zentralruf der Versicherer,

https://www.zentralruf.de/

über den man mit dem Kennzeichen des Unfallgegners dessen VR herausfinden kann. Fotos wirst du ja wohl haben.

Mickimaus123 
Beitragsersteller
 16.05.2019, 17:33

.....der FAhrer des Kennzeichens war nicht der des Fahrzeuges

siola55  17.05.2019, 06:51
@Mickimaus123

Das Fahrzeug ist doch versichert - und nicht der Fahrer ;-)

... das hört sich ja nicht gut an, denn beide bekommen bei Parkplatzschäden dieser Art von der gegnerischen Vers. 50% vom Schaden ersetzt.

Und wenn Name und Kennzeichen stimmen auf der Karte, weiß ja der ADAC (und die Zulassungsstelle und der Zentralruf der Vers.), wo er danach/bzw. aktuell versichert ist.

Ich verstehe nur nicht, warum von Dir ein Gutachter gesetzt wurde, den Du ja zur Hälfte bezahlen musst!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Mickimaus123 
Beitragsersteller
 16.05.2019, 18:11

ich bin in der Werkstatt meines Autohauses

schleudermaxe  16.05.2019, 21:39
@Mickimaus123

.... warum nicht, wenn die noch Lackierer und Karosseriebauer haben.

Nur, warum lässt Du Dir dann von denen auch noch einen Gutachter aufschwatzen, den Du ja zur Hälfte bezahlen musst?

Zudem muss das ja ein toller Laden sein, wenn die nicht einmal helfen und die Versicherung vom Gegner rausfinden wollen.

Dafür wird eigentlich nur ein Telefon benötigt.

Kennzeichen hast du?

Dann wende dich an den Zentralruf der Autoversicherer und frag den Versicherungsnehmer ab.

0800 250 260 0

Woher ich das weiß:Berufserfahrung