Auto anderweitig repariert, trotzdem will andere Werkstatt Geld wegen bestellter Ersatzteile. Bin ich zur Zahlung verpflichtet?
Ich musste für mein Auto einen neuen TÜV machen lassen. Dafür habe ich bei einer Vertragswerkstatt einen Termin für einen Vorabcheck machen lassen, mit dem Hinweis, dass die Airbag-Kontrollleuchte sich meldet. Auto hingebracht, Fahrzeug wurde untersucht, das Auslesen des Fehlerspeichers wurde mir in Rechnung gestellt. Zusätzlich wurden mir verschiedene Ersatzteile als Kostenvoranschlag unterbreitet, die angeblich bei der Untersuchung als problematisch angesehen wurden. Kostenpunkt: knapp 875€. Darin enthalten war der Austausch des Airbag-Steuergerätes und auch der Austausch der beiden Frontscheinwerfer. Ich habe erstmal einen Termin für die Reperatur vereinbart, aber keine Unterschrift geleistet. Nun war das aber trotzdem eine Menge Geld, sodass ich mein Auto über meinen Vater in einer anderen Werkstatt vorgestellt haben ließ. Dort wurden ganz andere Teile benannt, die für eine erfolgreiche HU/AU ausgetauscht werden müssen. Der Fehlerspeicher wurde lediglich nochmal ausgelesen und die Airbag-Kontrollleuchte meldete sich nicht mehr - das Steuergerät ist also noch funktionsfähig. Zudem wurden poröse Dichtungen entdeckt, die ausgetauscht werden mussten. Die Scheinwerfer wurden lediglich poliert, sodass ein Austausch nicht notwendig sei. Für ~550€ wurde die Reperatur vorgenommen, inklusive anschließendem TÜV.
Nun meldet sich die erste Werkstatt und beanstandet die bestellten Teile, die ich a) nicht mehr brauche, und b) selbst wenn ich diese hätte austauschen lassen, wahrscheinlich nicht durch den TÜV gekommen wäre. Noch dazu macht mich wütend, dass das Steuergerät hätte ausgetasucht werden sollen, obwohl es noch i.O. war und lediglich das auslesen des Fehlerspeichers ausgereicht hätte. Allein hierfür wären 550€ angefallen. Das legt den Verdacht nahe, dass die erste Werkstatt eben jenes nicht gemacht hat (obwohl in der Vorabuntersuchung in Rechnung gestellt), geschweige denn, dass sie mein Fahrzeug nicht wirklich untersucht haben, hier also eine Täuschung und eine in Kauf nahme vorliegen, dass ich mit meinem Auto nicht durch den TÜV gekommen wäre.
Können sie nun die Zahlung der ungenutzen Ersatzteile verlangen?
6 Antworten
Leider gibt es immer noch Werkstätten, die mehr machen wollen als nötig. Bei jedem verkauften Teil verdienen sie mit. Leider zeigt das Auslesen auch nicht immer die genaue Ursache eines Fehlers. So kommt es vor, dass Teile getauscht werden sollen, die heil sind. Es ist dein Recht, eine günstigere Werkstatt zu wählen, die auch mal nur blankputzt statt gleich neu eunzubauen. Aber einen gewissen Arbeitsaufwand hatte die erste Werkstatt, und ich denke, das darf sie berechnen. Ich würde versuchen, ob die bestellten Teile nicht zurückgegeben werden können (freundliches Gespräch), aber den Arbeitsaufwand (Untersuchung, Fehlersuche) zahlen.
Die Fehlersuche und das Auslesen wurde ja bereits bezahlt.
wenn du einen termin für die reparatur gemacht hast , ist die werkstatt natürlich davon ausgegangen das die teile bestellt werden müßen... aber wenn du nichts unterschrieben hast ?? kommt nur noch in frage das da dann 2 leute sagen du hättest mündlich bestellt und dem preis zugestimmt... es gibt auch mündliche verträge und wenn du allein warst ... ?? 875 € ist kein kleingeld. wenn die darauf bestehen.. brauchste einen anwalt.. warum haste den nicht abgesagt bei der ersten werkstatt, wäre ne menge ärger weniger
Die Frage ist, was die Werkstatt beweisen kann. Die Ware in Rechnung zu stellen ist unangemessen. Es kommt nur das Rückporto und der Zeitaufwand für die Rücksendung in Betracht.
Da Du einen Termin vereinbart hast, ist die erste Werkstatt logischerweise davon ausgegangen, dass die bestellen Ersatzteile (laut Kostenvoranschlag) von ihnen eingebaut werden sollen.
Du hättest ganz klar sagen müssen, das ist mit zu teuer, ich sage den Termin ab, ich schaue erstmal anderweitig.
Mach Dich auf Stress mit der ersten Werkstatt schon mal bereit.
lg Lilo
Ich denke nicht, du hast ja keinen Auftrag unterschrieben. Die Werkstatt hätte die Teile eben erst bestellen sollen, nachdem du den Reparaturauftrag unterschrieben hast.
Sehe ich auch so. Auch eine mündliche Absprache ist ein Vertrag. Doch könnte die Werkstatt die Teile wohl auch an den Lieferanten zurückgeben? Aber ein gewisser Arbeitsaufwand ist der Werkstatt zu honorieren.
Wenn ich in meine Werktstatt fahre und mir ein Kostenvoranschlag hingelegt wird und ich auch noch einen Termin vereinbare, ist das so gut wie eine Bestätigung, dass ich mit der Reparatur einverstanden bin. In meinem ganzen Leben habe ich noch keinen extra Auftrag unterschrieben.
Ein Vertrag muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Durch die Freigabe der Reparatur (Termin) ist ein Vertrag entstanden....