Auto anderweitig repariert, trotzdem will andere Werkstatt Geld wegen bestellter Ersatzteile. Bin ich zur Zahlung verpflichtet?

6 Antworten

Leider gibt es immer noch Werkstätten, die mehr machen wollen als nötig. Bei jedem verkauften Teil verdienen sie mit. Leider zeigt das Auslesen auch nicht immer die genaue Ursache eines Fehlers. So kommt es vor, dass Teile getauscht werden sollen, die heil sind. Es ist dein Recht, eine günstigere Werkstatt zu wählen, die auch mal nur blankputzt statt gleich neu eunzubauen. Aber einen gewissen Arbeitsaufwand hatte die erste Werkstatt, und ich denke, das darf sie berechnen. Ich würde versuchen, ob die bestellten Teile nicht zurückgegeben werden können (freundliches Gespräch), aber den Arbeitsaufwand (Untersuchung, Fehlersuche) zahlen.

YvesT 
Beitragsersteller
 17.06.2016, 10:32

Die Fehlersuche und das Auslesen wurde ja bereits bezahlt.

wenn du einen termin für die reparatur gemacht hast , ist die werkstatt natürlich davon ausgegangen das die teile bestellt werden müßen... aber wenn du nichts unterschrieben hast ??  kommt nur noch in frage das da dann 2 leute sagen du hättest mündlich bestellt und dem preis zugestimmt... es gibt auch mündliche verträge und wenn du allein warst ... ??  875 € ist  kein kleingeld. wenn die darauf bestehen.. brauchste einen anwalt.. warum haste den nicht abgesagt bei der ersten werkstatt, wäre ne menge ärger weniger

Die Frage ist, was die Werkstatt beweisen kann. Die Ware in Rechnung zu stellen ist unangemessen. Es kommt nur das Rückporto und der Zeitaufwand für die Rücksendung in Betracht.

Da Du einen Termin vereinbart hast, ist die erste Werkstatt logischerweise davon ausgegangen, dass die bestellen Ersatzteile (laut Kostenvoranschlag) von ihnen eingebaut werden sollen.

Du hättest ganz klar sagen müssen, das ist mit zu teuer, ich sage den Termin ab, ich schaue erstmal anderweitig.

Mach Dich auf Stress mit der ersten Werkstatt schon mal bereit.

lg Lilo

Ich denke nicht, du hast ja keinen Auftrag unterschrieben. Die Werkstatt hätte die Teile eben erst bestellen sollen, nachdem du den Reparaturauftrag unterschrieben hast. 

Frangge  17.06.2016, 10:22

Ein Vertrag  muss nicht zwingend schriftlich erfolgen. Durch die Freigabe der Reparatur (Termin) ist ein Vertrag entstanden....

Gilbert56  17.06.2016, 10:25
@Frangge

Sehe ich auch so. Auch eine mündliche Absprache ist ein Vertrag. Doch könnte die Werkstatt die Teile wohl auch an den Lieferanten zurückgeben? Aber ein gewisser Arbeitsaufwand ist der Werkstatt zu honorieren.

LiselotteHerz  17.06.2016, 10:30
@Gilbert56

Wenn ich in meine Werktstatt fahre und mir ein Kostenvoranschlag hingelegt wird und ich auch noch einen Termin vereinbare, ist das so gut wie eine Bestätigung, dass ich mit der Reparatur einverstanden bin. In meinem ganzen Leben habe ich noch keinen extra Auftrag unterschrieben.