Ersatz für Backblech für EBK?
War 2. Mieter und bin nun nach 10 Jahren ausgezogen aus einer Wohnung, welche nun 20 Jahre alt ist. Bin mit dem Vermieter immer in gutem Verhältnis gestanden und haben uns jetzt auch beim Auszug/Übergabe im guten geeinigt. Dennoch fuchst mich eine Kleinigkeit:
Kurz vor Ende der Mietzeit hat meine Freundin es noch geschaft, dass Backblech beim Backen zu "versauen". Damit meine ich, dass ihr eine größere Menge Fett aus der Form gelaufen ist und somit ein größerer brauner eingebrannter Fleck entstanden ist. Da es ein Alublech ist, war das nicht sauber zu bekommen. Wenn es bei Auszug neu gewesen wäre, hätte ich nichts gesagt, doch habe es ja auch schon fleckig von den Vorbesitzern übernommen. Ist der Vermieter nun berechtigt die Kosten für ein neues Blech von der Kaution abzuziehen?? Folgende Aspekte müssten doch eigentlich berücksichtigt werden, oder? - Eigentlich sollte eine normale "Abnutzung" der Küche schon mit der Miete abgegolten sein, wenn eine Wohnung mit EBK vermietet wird (man bezahlt dafür schließlich ja auch mehr Miete) - Falls nein, wie sieht es mit dem "Zeitwert" aus. Nach 20 Jahren sollte dies eigentlich gegen 0€ gehen, oder?
Mfg Michael
8 Antworten
Der Zeitwert ist Null, es gilt neu für alt.
Abnutzung und Verschlechterung sind mit der Miete abgegolten.
Stellt der Vermieter Forderung auf Schadenersatz?
Jup. Will es von der Kaution abziehen. Finde es schon sehr kleinlich, aber gut (für das, dass er 10 Jahre so gut wie keine Ausgaben/Reparaturen mit mir hatte).
Würde ich eigentlich auch so sehen, aber weiss nicht wie Richter hier entscheiden würden. (also nur prinzipiell)
Aber vielleicht ist es in Zukunft geschickter in neuen Wohnungen lieber selbst ein neues Backblech zu begin an zu kaufen wegschmeißen (dann hatte ich aber wenigstens selbst ein neues) als ein altes ersetzen zu müssen, worüber sich die Nachmieter freuen. :/
Das ist ganz normaler Verschleiß und du hast es ja selber schon fleckig übernommen. Demnach sollte es kein Problem sein, wenn du es gereinigt überlasst. Und wenn doch, so ein Blech ist nicht teuer. VG
Bei so alten Backblechen brauchst du normalerweise keinen Ersatz leisten.
Wenn du willst kannst du freiwillig eins im Internet besorgen , kostet keine 20 Euro
"Normale Gebrauchsspuren" sind erlaubt. Dazu gehört sicher auch das Auslaufen einer Backform....
Was ist das für ein "minderwertiges" Backblech, das man nicht sauber kriegt....es gibt übrigens für ca. 10 EUR ausziehbare Bleche, die in jeden Backofen passen....
Er hätte schon längst die ganze Küche erneuern müssen. Er soll froh sein, daß ihr das nicht gefordert habt.
Ein Abzug für das Backblech ist lächerlich. Wenn ihr euch trotzdem drauf einlaßt, verlangt die Herausgabe des alten Blechs. Schließlich sorgt ihr ja für Ersatz.