Ersatz für Backblech für EBK?

8 Antworten

Der Zeitwert ist Null, es gilt neu für alt.

Abnutzung und Verschlechterung sind mit der Miete abgegolten.

Stellt der Vermieter Forderung auf Schadenersatz?

Michl77MUC 
Beitragsersteller
 28.11.2016, 13:26

Jup. Will es von der Kaution abziehen. Finde es schon sehr kleinlich, aber gut (für das, dass er 10 Jahre so gut wie keine Ausgaben/Reparaturen mit mir hatte).

Würde ich eigentlich auch so sehen, aber weiss nicht wie Richter hier entscheiden würden. (also nur prinzipiell)

Aber vielleicht ist es in Zukunft geschickter in neuen Wohnungen lieber selbst ein neues Backblech zu begin an zu kaufen wegschmeißen (dann hatte ich aber wenigstens selbst ein neues) als ein altes ersetzen zu müssen, worüber sich die Nachmieter freuen. :/

Das ist ganz normaler Verschleiß und du hast es ja selber schon fleckig übernommen. Demnach sollte es kein Problem sein, wenn du es gereinigt überlasst. Und wenn doch, so ein Blech ist nicht teuer. VG

Bei so alten Backblechen brauchst du normalerweise keinen Ersatz leisten.

Wenn du willst kannst du freiwillig eins im Internet besorgen , kostet keine 20 Euro  

"Normale Gebrauchsspuren" sind erlaubt. Dazu gehört sicher auch das Auslaufen einer Backform....

Was ist das für ein "minderwertiges" Backblech, das man nicht sauber kriegt....es gibt übrigens für ca. 10 EUR ausziehbare Bleche, die in jeden Backofen passen....


Er hätte schon längst die ganze Küche erneuern müssen. Er soll froh sein, daß ihr das nicht gefordert habt.

Ein Abzug für das Backblech ist lächerlich. Wenn ihr euch trotzdem drauf einlaßt, verlangt die Herausgabe des alten Blechs. Schließlich sorgt ihr ja für Ersatz.