Auszug aus Wohnung: Vermieter verlangt, dass wir die kompletten Tapeten entfernen
Kann der Vermieter das verlangen und wenn ja, wie müsste dafür der Wortlaut im Vertrag sein? Ich lese da nur was von "ursprünglicher Zustand", aber der Rest ist etwas kompliziert und schwammig geschrieben. Wir haben die Wohnung mit weißen Tapeten übernommen, mittlerweile sind die an einigen Stellen dreckig geworden. Überstreichen verstehe ich ja, aber müssen wir uns wirklich mit Spachtel hinstellen und die Tapete in der gesamten Wohnung von der Wand kratzen.
8 Antworten
Sollte diese Forderung Bestandteil der Klausel zu Schönheitsrep. sein (lt. MV) , wäre insgesamt die Übertragung auf den Mieter unwirksam. Nun kommt es auf den exakten Wortlaut der Klausel an, ob und was zu tun bleibt. Stelle das hier ein, danach kann exakt abschließend geantwortet werden.
Ich erachte die Klausel bereits jetzt für unwirksam, da gefordert wird, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Dass hieße Raufaser, weiß gestrichen. Derlei Vorgabe (Material und Ausführung) ist aber lt. Rechtsprechung unwirksam.
wenn du sie mit einer insektenspritze mit wasser richtig einweichst, geht es leichter^^
ja, wie im Mietvertrag vereinbart, Ursprung
also noch neu tapezieren, das erlässt er euch
Ich wär ja für Ursprung = Rohbau ... also Tapete samt Putz runter :D
streichen langt, wenn bereits tapeziert war
Tapetenklausel gekippt: Das sind die Konsequenzen
von RiOLG Günther Geldmacher, Düsseldorf
Die in einem formularmäßigen Mietvertrag enthaltene Klausel, nach der der Mieter verpflichtet ist, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH 5.4.06, VIII ZR 152/05, n.v., Abruf-Nr. 061462).
Nein, du must die Tapeten nicht entfernen. Eine entsprechende Klausel wäre ungültig.
Einen entsprechenden Gerichtsbeschluss hab ich vor einiger Zeit im Finanztest gesehen. Auf die Schnelle hab ich jetzt das hier ausgegraben: http://www.rechtsanwalt-jaehnig.de/seiten/recht_von_a-z.php?id=61&status=show_text
Hab das jetzt auch nochmal beim Test nachgeschaut: http://www.test.de/Mietvertrag-Unwirksame-Renovierungsklauseln-1783866-2783866/
"Der Vermieter kann den Mieter zum Beispiel nicht verpflichten, beim Auszug die Tapeten zu entfernen (Az. VIII ZR 152/05)."
Und wie definierst du "Ursprung"?