Quittung / Rechnung für gebrauchte Möbeln (wohnung vermietung - steuer absetzten)?

4 Antworten

Ja kannst Du.

Kosten die Möbel weniger als 800,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer kannst Du sie noch im selben Jahr komplett von der Steuer absetzen. Gibst Du mehr aus muß über mehrere Jahre hinweg abgesetzt werden.

DerHans  22.06.2019, 16:28

Bei Einzelteilen über 800 €. Das dürfte bei Gebrauchtmöbeln eher weniger der Fall sein.

Carlo82n1 
Beitragsersteller
 22.06.2019, 16:29

Danke für die Rückmeldung. Bzgl. Rechnung / Quittungen / Belege für Gebrauchte Möbeln, wie sollte Man am besten eine Rechnung Stellen ? Und kann Man auch die Möbeln bar bezahlen ?

Alicia54  22.06.2019, 16:40
@Carlo82n1

Wieso Rechnung stellen? Wenn Du Möbel kaufst, bekommst Du eine Rechnung oder Quittung vom Verkäufer. Die hebst Du auf, falls das Finanzamt sie sehen will. In der Steuererklärung trägst Du die Gesamtsumme der Möbelstücke ein. Einzeln aufführen muß man das nicht.

DerHans  22.06.2019, 16:52
@Carlo82n1

Mit ordnungsgemäßen Quittungen kannst du auch bar bezahlen.

Wenn Du ordentliche Rechnungen hast und aufbewahrst, kannst Du die Ausgaben steuerlich geltend machen.

Kostet der einzelne Gegenstand nicht mehr als 800 EUR, können die Kosten im Jahr der Ausgabe komplett abgesetzt werden. Ist der Gegenstand teurer, müssen sie über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Viele gute Anregungen findest auch beispielsweise noch hier: https://www.immobiliencapital.de/geld-verdienen-mit-immobilien

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Carlo82n1 
Beitragsersteller
 22.06.2019, 16:33

Danke für die Rückmeldung. Was meinst du mit "ordentliche Rechnungen" ?

Ernsterwin  22.06.2019, 16:43
@Carlo82n1

Nun, dass Du eine richtige Quittung oder Rechnung hast. Welche Angaben darauf unbedingt sein müssen, kannst Du im UStG § 14 (4) nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__14.html

Wenn Du die Gegenstände gebraucht von privat kaufst, lass Dir auch dafür eine Rechnung geben. In dem Fall reichen bei einem Gesamtbetrag bis 250 Euro folgende Angaben:

  • der vollständige Namen und die vollständige Anschrift des Verkäufers,
  • das Ausstellungsdatum,
  • die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände und
  • der Kaufpreis.
Carlo82n1 
Beitragsersteller
 22.06.2019, 17:04
@Ernsterwin

Und bei einem Gesamtbetrag mehr als 250 Euro (z.b. 800 Euro gebraucht Sofa) ?

Ernsterwin  28.06.2019, 06:51
@Carlo82n1

Dann solltest Du auf eine vollständige Rechnung achten. Es geht ja darum, dass Deine Ausgabe als Werbungskosten anerkannt werden. Ohne Beleg kann es da Schwierigkeiten geben, wenn nicht eindeutig nachprüfbar ist, dass die Ausgabe entstanden und begründet ist. Würdest Du jedem abnehmen, dass er Geld für ein Sofa in der Höhe ausgegeben hat, dass vielleicht auch einfach geschenkt oder vom Boden geholt sein kann? ;-)

Hallo,

ich hatte einen ähnlichen Fall und der Verkäufer hat mir formlos bestätigt, dass ich 4 Stühle der Marke XY zum Preis von ... gekauft habe. Die Quittung enthielt noch seine Adresse und Unterschrift. Bezahlt wurde bar - das ist bei Gebrauchtsachen auch üblich, da man sie ja erst vor Ort prüfen kann. Vom Finanzamt kamen keine Rückfragen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du brauchst keine Rechnung. Wichtig ist, dass du zumindest eine Quittung hast. Lass dir vom Verkäufer eine ausstellen. Damit kannst du beim Finanzamt nachweisen, dass du die Kosten hattest.