Auszug: Ablesen der Heizungsstände etc Pflicht des Mieters?
Mein ehemaliger Vermieter fordert von mir, dass ich noch mal in die alte Wohnung fahre (300km) und Heizungszählerstände ablese um sie ihm dann mitzuteilen. Das sei meine Pflicht als Mieter und ansonsten werde er ein Unternehmen beauftragen dass das dann auf meine Kosten hin übernimmt. Weiß jemand Bescheid? Muss ich das wirklich tun oder möchte mich der Vermieter nur abzocken? Danke!
10 Antworten
Nein, das gehört nicht zu den Pflichten des Mieters, sondern des Vermieters. Wenn eine Firma, wie z.B. Techem, beauftragt worden ist (vom Vermieter) lesen die das ab. Beim Mieterwechsel trägt der Vermieter die Kosten.Damit ich das richtig verstehe, Du meinst die Röhrchen an den Heizkörpern? Die Stadtwerke-Zähler musst Du selbst ablesen und dem Versorger mitteilen, nicht dem Vermieter.
Der Mieter hat eine Mitwirkungspflicht! Die Ablesung nimmt der Vermieter bzw. sein Beauftragteer zur Ermittlung der Basisdaten für die Nebenksotenabrechnung vor.
ich kenne nur den Regelfall, dass bei Auszug ein Heizungsableser kommt, die Röhrchen abliest und austauscht. Inzwischen gibt es allerdings auch andere Heizkostenableser von BFW, z.B. BFW 110E bei denen problemlos Aktueller Verbrauch, Vorjahreswert und Stichtag abzulesen sind.
also ich bin erst ein paar mal umgezogen, aber bisher hat das immer während des jahres eine firma übernommen und nochmals beim umzug. komische sache, wieso kann der das nicht selber machen? hat der keine füße und kann nicht laufen?
Heizung ablesen macht nur der Fachmann, hätte bei der Wohnungsabnahme geschehen sollen, auch zu deiner Sicherheit, damit nicht urplötzlich zu hohe Kosten berechnet werden. Gibt es kein Übernahmeprotokoll?