Mietrecht: Was fällt unter Parkettschäden und was unter normale Abnutzung?
Normalerweise muss ein Mieter bei Auszug das Parkett ja nicht Abschleifen, solange es sich um normale und keine außergewöhnlichen Abnutzungsspuren handelt. Die Frage ist: Was fällt jetzt genau normale Abnutzung und was unter Beschädigung durch den Mieter?
Sind auf den Bildern unten Schäden oder nur Abnutzungen zu sehen? Bei der Farbe ist es klar. Das Parkett ist über 20 Jahre alt und wurde vor Einzug abgeschliffen.
12 Antworten
Auf dem zweiten Bild meine ich, Flecken erkennen zu können. Hast Du da irgend etwas Farbiges verkleckert? Und auf Bild 3 und 4 sind Beschädigungen zu erkennen, die entstehen, wenn man etwas ziemlich Schweres fallenläßt oder das Parkett auf kleiner Fläche zu hoch belastet. Beides entspricht meiner Meinung nach keiner normalen Abnutzung. Fallversuche mit einem Gänsebräter sind nun keine übliche Nutzung der Mietsache ;) Eventuell kann aber ein Parkettleger auch eine andere Ursache erkennen und somit zu einem anderen Urteil kommen.
Das auf den Bildern sind keine Abnutzungen mehr sondern Beschädigungen! Du solltest mit dem Vermieter darüber sprechen,um unnötigen Ärger zu vermeiden.
Ich würde es definitiv als Schäden einstufen.
Die hier sichtbaren Schäden (Kratzer, Dellen, Brüche) sind eher nicht als normale Abnutzung sondern vielmehr als Beschädigungen zu sehen.
Leider schreibst du nicht, wie lange du du in dieser Wohnung gewohnt hast.
Hättest du 20 Jahre darin gewohnt, hätte ich gesagt, dass eine Überarbeitung nach 20 Jahren eh notwendig wäre. Bei einer Mietzeit von 3 oder 5 Jahren darfst du davon ausgehen, dass die Kosten für die Instandsetzung bei dir hängen bleiben.
ich halte das schon für Schäden am Parkett. Kratzspuren vom Möbelrücken, Tintenflecken, Schlaglöcher im Parkett sind keine normalen Abnützungen.