lebenslanges Wohnrecht bei verschuldeter Immobilie
Vor ca. drei Jahren ist meine Schwiegermutter verstorben. Die Hälfte des Hauses hat damals meine Frau geerbt, seit dem zahlen wir auch die Hypothekenzinsen mit ab. Seit ein einhalb Jahren wohnen meine Frau und ich auch in diesem Zweifamilienhaus, im ersten Stock wohnte mein Schwiegervater mit seiner neuen Lebensgefährtin. Um diesen ersten Stock ausbauen zu können, ist der Hypothekenkredit nochmals erhöht worden und ich habe fast ein Jahr lang jeden Samstag beim Ausbau geholfen. Nun ist mein Schwiegervater gestorben. Obwohl das Haus noch mit fast 150 Tsd. Euro verschuldet ist hat dieser vor seinem Tod seiner Lebensgefährtin ein lebenslanges kostenfreies Wohnrecht eingeräumt. Das heisst: Wir sitzen nun auf den kompletten Schulden (obwohl ein Teil den Ausbau der obigen Wohnung finanziert hat) und können nicht einmal Miete von der Lebensgefährtin verlangen, um uns etwas zu entlasten. Meine Frage: Gibt es das Erbrecht her, dass man ein Zweifamilienhaus (bzw. die Hälfte davon, denn die andere Hälfte gehörte ja bereits meiner Frau) mit den kompletten Schulden an die Tochter vererbt, die Lebensgefährtin dagegen ein lebenslanges kostenfreies Wohnrecht erhält ??
3 Antworten
Auch wenn wir uns hier nicht im Erbrecht befinden, so stelle ich mir gerade die Frage, wie denn das Wohnrecht eingetragen werden konnte, ohne Zustimmung der Miteigentümerin. Eine solche Eintragung ist aus meiner Sicht nur möglich bei zwei Eigentumswohnungen und NICHT bei einer Hauseinheit, die zwei Parteien gehört, bzw. nicht eintragbar ohne Zustimmung beider Eigentumsparteien. Ob das so alles richtig ist ? Ich denke, da ist durchaus ein rechtlicher Weg möglich, sollte es sich um eine Hauseinheit handeln. Alles unter der Voraussetzung des Grundbucheintrages, da ohne einen solchen Eintrag jegliche Regelung eh hinfällig ist. Viel Glück !! Hoffe geholfen zu haben !!
Das hat mit dem Erbrecht nichts zu tun, wenn das Wohnrecht für die Lebensgeföährtin eingeräumt ist.
Entscheidend ist nur, wann das Wohnrecht eingeräumt wurde und ob es grundbuchlich abgesichert ist.
Also aktuellen Grundbuchauszug herholen, nachschauen in Abteilung 2 und wenn da was eingetragen ist, am besten zum Notar gehen, der das damals beurkundet hat und dem Löcher in den Bauch fragen.
Ohne Eintrag im Grundbuch, der beurkundungspflichtig ist, gilt nämlich gar nichts!
Jop stimme zu. Das ist Sachenrecht und nicht Erbrecht.
Stimmt, das Wohnrecht muß notariell eingetragen sein. Aber du kannst Nebenkosten von der Lebensgefährtin deines Vaters verlangen und kleine Reparaturen muß sie auch bezahlen.
Hier gibt es auch Infos:
http://www.platinnetz.de/magazin/artikel/vererben-und-erben-das-wohnrecht