lebenslanges wohnrecht auch bei freiwilligen auszug?

4 Antworten

Zeig Ihr mal diesen Teil des Wikipedia Artikels

http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsrecht

Der Wohnungsberechtigte trägt nach dem Gesetz die gewöhnlichen Erhaltungs-, Reparatur- und privaten Kosten sowie die laufenden öffentlichen Kosten (Wasser, Müll, Licht, Heizung etc.) Der Eigentümer trägt die Kosten für außergewöhnliche Ausbesserungen, ist aber - da Eigentümer (!) - nicht verpflichtet, außergewöhnliche Ausbesserungen vornehmen zu lassen (z.B. Neueindeckung des Daches

schelm1  31.08.2011, 16:01
... soweit nichts anderes notariell vereinbart war!

Aufschluß darüber gibt nicht Wikipedia sondern der Inhalt der ursprünglichen notariellen Eintragungsbewilligung, die dem eingetragenen Recht zugrunde liegt.

fuchsi1970  31.08.2011, 16:03
@schelm1

Darum habe ich weiter unten auch nach einem eventuell Grundbucheintrag gefragt.

schelm1  31.08.2011, 16:08
@fuchsi1970

Stünde nichts im Grundbuch, dann könnte er den Grundbesitz sogar lastenfrei veräußern oder sonstwie übertragen (gutgläubiger Erwerb) um ihn dann abzureißen! und die Frage erhöbe sich nicht mehr!

fuchsi1970  31.08.2011, 16:12
@schelm1

Wäre allerdings nicht das Erste mal, dass alle glauben, dass ein Servitutsrecht existiert (da es der Verstorbene immer versprochen hat), dieses jedoch nie eingetragen wurde.

holzmischel 
Beitragsersteller
 31.08.2011, 17:57
@schelm1

kannst du mir das genauer erklären ?

fuchsi1970  01.09.2011, 08:39
@holzmischel

Schau als erstes mal ins Grundbuch, was da genau steht, von wegen dem Wohnrecht.

Sofern das Wohnrecht "löschbar mit Todesachweis" in Abtl. II des Grundbuches eingetragen ist, bedarf die Löschung des Rechtes der notariellen Zustimmung der Begünstigten. In aller Regel sind solche Rechte aber auch mit der Kostenlast für das Haus verbunden. Lesen Sie einfach mal die ursprünglichen Eintgragungsbeweilligung, das hilft oft weiter. Kosten tragen alte Menschen in aller Regel ungerne, besonders dann nicht, wenn sie daraus keinerlei Nutzen ziehen können; vielleicht läßt sich danach verhandeln.

Ist dieses Wohnrecht ein im Grundbuch eingetragenes Servitutrecht?

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