lebenslanges wohnrecht auch bei freiwilligen auszug?
Hallo leute, hab folgendes problem... Nachdem mein vater 2005 verstorben war, hat er festgelegt das seine damalige frau meine stiefmutter ein lebenslanges wohnrecht bei uns im haus bekommt. sie ist anfang des jahres 2011 zu ihrem leiblichen sohn in seine wohnung gezogen. Somit steht das haus jetzt leer und kostet viel geld. Ich würde es gerne abreißen lassen doch sie besteht auf ihr wohnrecht obwohl sie nicht mehr da wohnt. sie möchte sich ausbezahlen lassen obwohl sie weiß das ich kein geld habe und schulden geerbt habe, die ich abbezahlen muss. weiß einfach nicht mehr weiter das haus kostet geld, kann sie nicht ausbezahlen und es steht leer und geht dabei kaputt...
hab ihr eine idee was ich machen kann ?
4 Antworten
Zeig Ihr mal diesen Teil des Wikipedia Artikels
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnungsrecht
Der Wohnungsberechtigte trägt nach dem Gesetz die gewöhnlichen Erhaltungs-, Reparatur- und privaten Kosten sowie die laufenden öffentlichen Kosten (Wasser, Müll, Licht, Heizung etc.) Der Eigentümer trägt die Kosten für außergewöhnliche Ausbesserungen, ist aber - da Eigentümer (!) - nicht verpflichtet, außergewöhnliche Ausbesserungen vornehmen zu lassen (z.B. Neueindeckung des Daches
Darum habe ich weiter unten auch nach einem eventuell Grundbucheintrag gefragt.
Stünde nichts im Grundbuch, dann könnte er den Grundbesitz sogar lastenfrei veräußern oder sonstwie übertragen (gutgläubiger Erwerb) um ihn dann abzureißen! und die Frage erhöbe sich nicht mehr!
Wäre allerdings nicht das Erste mal, dass alle glauben, dass ein Servitutsrecht existiert (da es der Verstorbene immer versprochen hat), dieses jedoch nie eingetragen wurde.
kannst du mir das genauer erklären ?
Schau als erstes mal ins Grundbuch, was da genau steht, von wegen dem Wohnrecht.
Sofern das Wohnrecht "löschbar mit Todesachweis" in Abtl. II des Grundbuches eingetragen ist, bedarf die Löschung des Rechtes der notariellen Zustimmung der Begünstigten. In aller Regel sind solche Rechte aber auch mit der Kostenlast für das Haus verbunden. Lesen Sie einfach mal die ursprünglichen Eintgragungsbeweilligung, das hilft oft weiter. Kosten tragen alte Menschen in aller Regel ungerne, besonders dann nicht, wenn sie daraus keinerlei Nutzen ziehen können; vielleicht läßt sich danach verhandeln.
Ist dieses Wohnrecht ein im Grundbuch eingetragenes Servitutrecht?
Dann hast Du schlechte Karten.
Such dir einen Anwalt für Erbrecht, der kann dir helfen
Aufschluß darüber gibt nicht Wikipedia sondern der Inhalt der ursprünglichen notariellen Eintragungsbewilligung, die dem eingetragenen Recht zugrunde liegt.