Ich habe ein Haus geerbt mit lebenslangem Wohnrecht der Stiefmutter. Wer kann mir dazu ein paar Fragen beantworten?

4 Antworten

Das ganze ist etwas wirr. Wer hat das Wohnrecht? Du oder "sie"? Wer ist "sie"?

Du solltest auf jeden Fall, bevor Du irgendwas machst, Dich möglichst bei einem Anwalt rückversichern, ob das auch so in Ordnung geht.

dehydriert 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 15:44

Meine Stiefmutter sry

Allexandra0809  12.01.2016, 15:46
@dehydriert

Dann ziehst Du gemeinsam mit Deiner Stiefmutter da ein? Du hast somit derzeit kein Wohnrecht, sondern Deine Stiefmutter. Umbauen kannst Du nur - auf eigene Kosten - wenn dies Deiner Stiefmutter auch so recht ist.

Jemand anderem kannst Du kein Wohnrecht geben, denn Du hast selbst ja keines und Dir gehört ja das Haus wohl auch nicht.

dehydriert 
Beitragsersteller
 12.01.2016, 15:50
@Allexandra0809

Ich habe es ja geerbt

Allexandra0809  12.01.2016, 15:53
@dehydriert

Wenn Du es geerbt hast, kannst Du natürlich Umbauarbeiten vornehmen. Auch kannst Du noch jemand bei dir wohnen lassen und mit dieser Person evtl. einen Mietvertrag machen.

Trotzdem würde ich Dir raten, Dich juristisch beraten zu lassen.

Deine Frage ist hier schwierig zu beantworten, geh zum Notar mit den vorhandenen Unterlagen und laß Dich aufklären.

Sie sind Herr des Hauses, bis auf die Nutzung der notariell vertraglich festgelgten Räume des Hauses durch die Berechtigten. Außerhalb dieser Räume dürften nur Sie alleine bestimmen, was im Haus geschieht und wer dort evtl. zusätzlich Nutzen hat, bauliche Veränderugnen oder Modernisierungen vornehmen, wobei letztere auch der Berechtigte zu dulden hätte. Alle Kosten aus Schulden bleiben an Ihnen alleine hängen; die Kosten für den Verbrauch, die Kommunalabgaben und die Versicherung des Gebäudes etc. trägt der Wohnberechtigte mit, soweit darüber nicht ausdrücklich eine Ausschlußregelung im Notarvertrag erfolgt wäre.

Du solltest dich da mit einem Anwalt in Verbindung setzen, denn das wird nicht so einfach zu lösen sein, und es geht da nicht gerade um ein "Taschengeld"