wir haben ein haus geerbt, stiefmutter hat lebenslang Wohnrecht
Hallo, unser Vater ist vor kurzem verstorben, wir haben das 90 Jahre alte Haus geerbt,seine 2.te Frauerbte 7000€ für die beerdigung ,die Lebensversicherung und Lebenslanges Wohnrecht.Zuerst war alles klar, dann nach ein Paar wochen kam sie und sagte ,wir können die beerdigung bezahlen ,weil wir mehr geerbt haben,und sie meinte sie brauche ja keine Miete zahlen und wir das Haus auf uns übertragen lassen im Grundbuch,was wir machen wollen, sagte sie dann müssten wir auch für die Instandsetzungen diverser Dinge aufkommen , wir glauben das sie jetzt das Haus renoviert haben will.. in wie fern müssen wir für solche dinge aufkommen??????
7 Antworten
Ich sag immer ,lieber Ratten im keller als verwante im Haus Horrido !
Ja das stimmt,da haste Recht,bin auch Vermieter und klage gerade, wegen mietrückstand ((Schwiegermutter )) niemehr... Danke für deinen Rat
WEnn es im Testament steht das sie die Beerdigung zahlen muß,dann ist es auch so,ansonsten,würd ich mich bei einem anwalt informieren,und es kann euch niemand zwingen,euer Haus zu renovieren,oder verfallen zu lassen sofern das nicht irgendwo steht....
Nööö, müsst ihr nicht. Sie hat lebenslanges Wohnrecht in einem Haus geerbet und nicht in einem Palast. Instandhaltung ja, aber im normalen Rahmen. Miete muss sie keine zahlen, trotzdem hat sich auch Verpflichtungen. Z.B. sorgsam mit eurem Eigentum umgehen.
Sollten die 7.000 Euro für die Beerdigung vorgesehen sein (schriftliche Beweise), muss sie das Geld rausrücken. Da diese aber gerade mal für den Grabstein reichen werden, solltet ihr euch die Mehrkosten teilen.
Wenn das mal alles gutgeht ...
Für den Grabstein hat mein Vater selbst gesogt , alles in allem bleiben der mit Lebensversicherung, abzüglich beerdigungskosten immer noch 7000€. Aber trotdem vielen Dank für deinen Rat
lebenslanges wohnrecht heißt, dass sie nur bis zum tod in dem haus leben darf. das heißt nicht, dass ihr für die renovierung aufkommen müsst. (lebenslanges wohnrecht wird im grundbuch beim notariat eingetragen in der abteilung 2) und da steht net drin dass ihr für ihre renovierungen oder sonst was aufkommen müsst
das lebenslange Wohnrecht beinhaltet aber nicht das Vorschreiben von Umbauten oder Renovierungsarbeiten, das sie keine Miete zu bezahlen hat ist ja richtig, und wenn das haus zusammen fällt so seid ihr immer noch nicht verpflichtet renovierungen vorzunehmen, also keine angst vor diesem "drachen"!