Erbrecht , Miterbe räumt Konto leer , Anspruch auf Geld?
Ich hoffe jemand kann mir einen Rat geben oder mir Helfen...
Folgender Fall
Es gibt 3 Erben, ein Erbe hatte die Vollmacht für den Verstorbenen und hat diesen bis zum Schluss gepflegt. Der Verstorbene hatte mehrere Konten Sparkonten, Wertpapiere usw. . Hatte auch überall Guthaben, ich sage jetzt mal einen Betrag X mit 20.000 . Die Miterbin hatte sämtliche Vollmachten und hat VOR dem Tot alle Konten leer geräumt , hatte z.B. auch Ihre Privaten Zahlungen ( Versicherung usw. ) vom Konto des Verstorbenen abbuchen lassen.... Hat man in gewisser Weise eine Möglichkeit oder einen Anspruch auf irgend ein Geld was vor dem Tot vorhanden war, es wird vermutet das die " böse " Miterbin auch das Geld vom Sparkonto abgehoben hat und es auf ihr eigenes Konto eingezahlt hat. Sie sagt es ist nichts mehr da ihr anderen bekommt nichts... Ursprünglich gab es im Testament einen Betrag X mit 50.000,- DM. Hat hier jemand ähnliche Erfahrungen , ob sich der Streit mit Anwalt usw lohnt oder ob man auf Gut Deutsch einfach Pecht hat da Kontostand zum Todes Zeitpunkt auf 1,- leer geräumt war. Vielen Dank für Antworten
9 Antworten
Der wichtigste Bestandteil fehlt .. wie und warum kam es zu einer Vollmacht ? Du kannst einen Anwalt damit beauftragen der herausfinden kann , ab wann, warum und was zur Vollmacht über die Finanzen führte .Dazu auch klären wofür die Ausgaben verwendet wurden. Wenn du dass Gefühl hast das dass Erbe zum "Eigennutz" abgeschöpft wurde habt ihr sicher Ansprüche.Im Normalfall muss über die Konten eines Pflegebedürftigen , auch mit Vollmacht, über jeden einzelnen Cent Buch geführt werden..
Schade finde ich , dass sich NUR einer um den verstorbenen bis zum Schluß gekümmert hat , nach dem Tot aber Alle andere kommen um zu erben.. :-(
Die Begründung ist verständlich.Danke.. Dann einfach nachvollziehen lassen welche Beträge zweckentfremdet wurden .. zB dient eine Vollmacht selten dazu, sich vor dem Tot selbst zu bereichern. Denn dass mögliche Erbe stünde bis zum Tot ggf auch einem Pflegeheim zu , da für den Fall der Fälle, die Rente plus Pflegegeld im stationären nicht gereicht hätte..
Das Risiko vom abzockenden Anwalt hast du aber leider auch , denn einige von denen nutzen ihre Einnahmequelle solang es geht..
es wird schwer zu beweisen sein, dass der Bevollmächtige das Geld nicht an den Kontoinhaber gegeben hat.
Tatsächlich wird der Reinnachlass als Bemessungsgrundlage für Erb- und Pflichtteilsrechte mit Wertstellung Sterbetag ermittelt.
Eine Ausnahme bilden lebzeitige Schenkungen des Kontoinhabres, die n. § 2325 BGB zur Pflichtteilsquote ergänzt werden müssten. Wie gesagt Schenkungen, nicht etwa eine vorab verfügte Entnahme, etwa in Anrechnung auf geleistete Pflege, § 2057a BGB.
Bei lebzeitigen Verfügungen gilt die Vermutung, dass die Verfügungen mit Duldung, gar Zustimmung des Kontoinhabers erfolgten. Selbst wenn der Inhaber dazu konkret nicht mehr in der Lage gewesen wäre, aber genau dafür eben Bankvollmacht erteilte.
Für die getätigten Überweisungen käme bestenfalls Untreue in Betracht wenn man beweisen könnte, dass sie im Einzelfall gegen den mutmaßlichen Willen des Kontoinhabers erfolgten.
Im Ergebnis ist dem Vortrag, der Sterbende hätte aus Dankbarkeit vor seinem Tod mit Zustimmung diese Kontenauflösungen und Verteilung verfügt, wenig entgegenzusetzen.
Zumal das entnommenen Geld ja durchaus für den Inhaber selbst oder anderweitig verwendet sein konnte - so dämlich, die Salden beleghaft auf seine Konten zu überweisen, um in nachlassschädlicher Absicht den Reinnachlasswert abzusenken und damit kein Erbe auskehren zu müssen, dürfte der Bevollmächtigte eher nicht sein.
Aber Versuch macht bekanntlich kluch: Als gesetzl. Erbe kann man nicht nur Salden, sondern Kontenaufstellungen der letzten 10 Jahre bei der Bank beantragen, um den Geldflüssen auf die Spur zu kommen :-)
Das Rechtsanwälte dir solange das Blaue vom Himmel versprechen und dich in jedes kostenträchtige Verfahren quatschen, bis sie mit dir kein Geld mehr verdienen können, dürfte hinlänglich bekannt sein.
G imager761
Bei solchen Streitigkeiten würde ich immer die paar €€ in die Hand nehmen und Leute vom Fach dies beurteilen lassen.
Es wird wohl immer Details und Besonderheiten geben die dieser Erfragen /Feststellen wird an die man in der Frage nicht zwingend denkt.
Zudem rennen im Internet genug Menschen rum die von Halbwissen oder sogar unsinnig bösen Absichten nur so strahlen.
Mal noch ein Link zum nachlesen: http://www.finanztip.de/schenkung-erbfall/
es klingt zumindest so, dass es nicht verschwendete Mühe ist einen Fachanwalt hier zu befragen.
Danke, Anwalt ist schon von Anfang an eingeschaltet, er meint es sind viele Ungereimtheiten vorhanden wie ( nach seinem Tod wurden noch 4.000 für eine private Versicherung der Miterbin abgebucht welche ihn gepflegt hat. Oder die Wertpapiere wurden für 2.000 verkauft ohne uns andere Erben zu fragen....Unser Anwalt will das alles " zerlegen " aber ich frage mich halt ob das alles einen Sinn macht wegen am Ende ev. 1000 ( der Anwalt muss ja auch bezahlt werden ) und das ganze ist ein echt nervlicher Aufwand :-(
Das glaube ich gerne. Es muss wohl immer eine Doppeltbelastung sein zum einen stirbt eine naher Mensch und dann noch der Streit mit der Verwandschaft ..bei Geld hört immer wieder die Freundschaft auf.
Wenn schon ein Anwalt am Werk ist würde ich mich mit der Frage wohl an ihn wenden. Er weiss wie viel er kostet und hat ja schon einsicht in die ersten zahlen. Klar sind die Damen/Herren immer etwas mager miter Auskunft da sie ja auch nichts falsches versprechen wollen aber eine Richtlinie können sie wohl irgendwie geben ?
(ich gehe davon aus das eine Unterhaltung mit der entsprechend anderen Seite geführt wurde? Aus deren Seite kann man sich vorstellen das die Argumente "Ich habe all die Arbeit gehabt und mich gekümmert und ihr wollt nur das Geld" wohl kommen können und man im Gespräch sich ggf einigen kann?)
Das ist wohl immer eine Frage, wie der Verstorbene seine Dinge selbst geregelt hat, als er noch bei klarem Verstand war und wie sich alle Erben ihm gegenüber gezeigt haben.
Wer sich zum Beispiel nie kümmert und nur nach dem Tod dasteht und die Hände aufhalten will, wird wohl immer mal den Schuss vor den Bug bekommen, wenn nichts mehr zum Verteilen da ist.
Es gibt aber auch Fälle, wo andere Erben bewusst ausgesperrt werden, nicht selten auch von einem Erben selbst, der alles an sich reißt und den Verstorbenen negativ beeinflusst hat, sodass er Demjenigen, der ihn beeinflusst, alles glaubt, obwohl es nur Lügen sind.
Wie es sich in deinem Fall darstellt, musst du wissen.
Danke für die Antwort, die Pflegerin und miterbin wohnte bei dem verstorbenen, die anderen beiden Erben wohnen 400 KM entfernt und wussten bis Zur Testament Eröffnung nicht einmal das sie miterben. Der Verstorbenen war seit ca. 2 Jahren ein Pflegefall nach einem Schlafanfall, die beiden anderen Erben hatten immer nur telefonischen Kontakt bis zu einem gewissen Tag X da hatte die andere Erbin ( was ihn gepflegt hat ) gesagt er erkennt euch nicht mehr ruft nicht mehr an er ist im Pflegeheim ....