Kann der Bestatter für die Erben einen Erbschein beantragen?

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Nein, das geht nicht und ist auch nicht üblich. Der Bestatter kann den Erben nicht einmal wirksam im Erbscheinsverfahren vertreten - selbst mit Vollmacht.

Nein leider nicht. Dieser muss durch pers. Vorsprache beim Nachlasgericht od. ueber einem Notar beantragt werden.

Das Gericht wird sicher auf die Notwendigkeiten hinweisen.