Kann der Bestatter für die Erben einen Erbschein beantragen?
Eine Verwandte ist verstorben - welche sehr weit entfernt wohnte (von Nord nach Süd durch ganz D.) weswegen wir die Flüge oder Fahrten zu Beerdigung, zur KLärung des Nachlasses am besten auf 1-2 minimieren wollen.
Der Bestatter vor Ort will alles regeln! Klingt super! - aber etwas seltsam ist: Er sagt: Er beantragt für uns auch den Erbschein - den brauchen wir ja bald für Auflösung des Kontos, dass der BEstatter, der Vermieter sein Geld bekommt usw... Der Bestatter hat zwar die Geburtsurkunde, Familien-Stammbuch und Totenschein der Verstorbenen, aber sonst hat er keine Urkunden von uns und verlangt auch nicht danach a. Tel., ebenso verlangt er keine Vollmacht zur Beantragung des Erbscheins.
Meine Fragen:
1) Kann das überhaupt funktionieren, dass ein Bestattungsunternehmen einen Erbschein für die Hinterblleibenen beim Nachlassgericht beantragt? Ist das üblich?
2) Geht das für einen BEstatter, ohne schriftliche Vollmacht der nächsten VErwandten/Erben einen Erbschein zu beantragen? Denn das erscheint mir etwas seltsam, dass er keine Urkunden oder Vollmachten möchte. Ist zwar ein Bestattungsunternehmen seit Generationen, aber der Filius am Tel.... naja - klang nicht so kompetent....
3 Antworten
Nein, das geht nicht und ist auch nicht üblich. Der Bestatter kann den Erben nicht einmal wirksam im Erbscheinsverfahren vertreten - selbst mit Vollmacht.
Nein leider nicht. Dieser muss durch pers. Vorsprache beim Nachlasgericht od. ueber einem Notar beantragt werden.
Das Gericht wird sicher auf die Notwendigkeiten hinweisen.