Wie verhalten mit Erbe bei Grundsicherung?
Ich bekomme Erwerbsminderungsrente und muss mit Grundsicherung aufstocken.
Letztes Jahr ist meine Mutter gestorben und hat mir rund 30.000 Euro hinterlassen, die mir als Vermögen angerechnet werden.
So wie ich es verstanden habe, bekomme ich die Grundsicherung gestrichen und muss vom Vermögen leben.
Muss ich da jetzt alles haarklein ausrechnen, damit ich ja nicht zu viel ausgebe und am Ende blöd gucke. Oder wie verhält sich das?
5 Antworten
Legal die Knete zu retten ist praktisch unmöglich. Vielleicht in einer Sterbeversicherung, aber davon hat man am Ende auch nicht wirklich etwas.
Dann gilt: Du darfst dich nicht künstlich arm machen. Also keine Luxus-Kreuzfahrt, keine Harley Davidson. Wenn du davon zwei Jahre lebst isses ok. denke ich. Da brauchst du nicht alles aufschreiben. Wenn du es genau wissen willst, suche nach spezialisierten Inernetforen.
Vermögen - www.Grundsicherungs-Handbuch.de
Vom einzusetzenden Vermögen ist nach § 12 Abs. 2 SGB II abzusetzen:
- ein Grundfreibetrag in Höhe von € 150 je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partner, mindestens aber jeweils 3.100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB II maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,
- ein Grundfreibetrag in Höhe von € 3.100 für jedes leistungsberechtigte minderjährige Kind,
- Altersvorsorge in Höhe des nach Bundesrecht ausdrücklich als Altersvorsorge geförderten Vermögens einschließlich seiner Erträge und der geförderten laufenden Altersvorsorgebeiträge, soweit der Inhaber das Altersvorsorgevermögen nicht vorzeitig verwendet,
- geldwerte Ansprüche, die der Altersvorsorge dienen, soweit der Inhaber sie vor dem Eintritt in den Ruhestand aufgrund einer unwiderruflichen vertraglichen Vereinbarung nicht verwerten kann und der Wert der geldwerten Ansprüche € 750 Euro je vollendetem Lebensjahr der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person und deren Partner, höchstens jedoch jeweils den nach § 12 Abs. 2 Satz 2 SGB II maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigt,
- ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von € 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten.
Es handelt sich bei diesen Absetzungsbeträgen um das “geschützte”, “hartz-IV-sichere” Vermögen.
.....
das geschützte Vermögen kannst Du ausrechnen ....
nein .... siehe oben .... Link Grundsicherung (!)
Doch!
Vorhandenes Vermögen muss zunächst aufgebraucht werden, allerdings nicht vollständig. Seit 1. April 2017 darf jeder alleinstehende Sozialhilfe-Berechtigte einen Barbetrag in Höhe von maximal 5.000 Euro besitzen.
Das, was du beschreibst, gilt nur für im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß Sozialgesetzbuch (SGB) XII.
Nein, du teilst die 30.000 € einfach durch den Betrag den du bisher vom Amt monatlich bekommen hast.( Bei 600 € wären das50 Monate) Nach Ablauf dieser Monate kannst du dann wieder einen neuen Antrag stellen...evtl auch eher, das hängt von der persönlichen Situation ab...
Das sogenannte "Schonvermögen" darfst du behalten. Da google mal: Schonvermögen + Grundsicherung
Wie kannst Du zuviel ausgeben?
Du kannst doch nur das aus geben was Du hast!
Naja, soweit ich weiß, darf ich ja nicht einfach alle verballern, oder doch?
Natürlich kannst Du sofort alles verballern, dann steht Dir Grundsicherung wieder zu.
verballern sowieso nicht ....
Du nimmst jeden Monat das, was Du SGBXII Träger bekommen hättest ...
Naja, mein Geld reicht hinten und vorn nicht. Angenommen ich brauche eine neue Waschmaschine (ist tatsächlich so), musst ich dann darüber Buch führen? 5000 Euro davon, darf ich ja behalten.
Dafür reichen doch 30.000€ oder?
Klar, ist aber sicher nicht das Letzte was ich brauche.
einteilen eben ... müssen andere auch ...
Ja, klar, will nur nicht ständig rumrechnen müssen. Aber ich kann ja was mir an Grundsicherung zustehen würde auf ein separates Konto packen, darauf bin ich gerade erst gekommen.
Der Fragesteller erhält allerdings kein Hartz IV, sondern stockt seine Erwerbsminderungsrente mit Grundsicherung auf. Da gelten andere Regeln, was das Schonvermögen angeht.