Tante pflegebedürftig - muß ich zahlen?
Meine Tante (Schwester meiner Mutter, keine Kinder, kein Mann) hat eine kleine Rente von ca 600€. Seit dem Tod meiner Mutter vor 25 Jahren überweise ich ihr monatlich 800€ zum leben. Sie wohnt im elterlichen Haus, das uns in Erbengemeinschaft gehört - ihr zu einem Drittel, mir zu zwei Drittel, Sollte sie pflegebedürftig werden, muß wohl der Hausanteil veräußert werden oder ich bezahle alles und hoffe, ihren Anteil letztlich zu erben. Meine Kinder und ich sind die einzigen Nachfahren der Familie. Könnte evtl auch mein Erbanteil dafür herangezogen werden müssen? Ich habe viel in dieses Haus hineingesteckt. Und trotzdem ist meine Tante mißtrauisch, wir seien hinter ihrem Erbe her... Wenn sie es übers Herz brächte, ihr Drittel an mich zu übertragen, wer würde dann die Pflegekosten übernehmen? (Eigentlich habe ich ihr den Wert schon lange ausbezahlt...)
6 Antworten
Hmmm, das kann ein komplizierter Fall werden.
Einmal gerechnet. 25 Jahre, davon werden 13 Jahre 800 DM monatlich gezahlt = 124 000 DM = 64 000 € ca. und 12 Jahre monatlich 800 € = 115 200 € gezahlt = *179 200 €. * Damit wurde das eine Drittel auf den Zeitwert bezogen min. 2 x bezahlt.
Jetzt kommt die eigentliche Problematik und die ist ohne Anwalt nicht lösbar. Wenn das Haus-Drittel jetzt auf Sie übertragen würde und die Tante innerhalb der nächsten 10 Jahre pflegebedürftig würde, könnte die Übertragung rückabgewickelt werden und sie müssten das Hausdrittel dem Sozialamt nochmals abkaufen. Oder Sie müssten den Rest des Lebens der Tante im Pflegeheim für deren Kosten aufkommen.
Das ist in etwa die Kurzform des denkbar zu erwartenden.
zu den 800 euro bist du nicht verpflichtet - kauf du doch das drittel-haus (sonst wird es doch sowieso keiner wollen) und statt ihr monatlich 800 euro zu schenken, zahle das geld für ihren hausanteil.
Solange deine Tante Besitz hat, wird das natürlich zur Pflege herangezogen. Wenn sie nichts besitzt wird wohl der Staat dafür aufkommen müssen
Wenn sie dir das Hausdrittel überträgt, musst du für sie zahlen. Warte erst einmal ab, wie sich die Dinge entwickeln.
Wenn hier genau genommen einen Tag länger als nötig gewartet wird kann das unangenehm teuer werden. Denn dann ist das ganze Haus futsch oder das Drittel müsste ein zweites Mal gekauft werden.
Du meinst, ob ihr den Hausanteil deiner Tante "retten" könntet, indem sie es euch überschreibt? Schenkungen an Dritte der letzten 10 Jahre können nach § 93 SGB XII iVm. § 528 BGB rückgängig gemacht werden. Was du deiner Tante geschenkt hast, spielt soweit ich weiß dabei keine Rolle. Entscheidend ist, wann man etwas vertraglich regelt.
Wenn sie es jetzt aber an dich verkauft, könnte es mit den 800 Euro monatlich doch relativ bald bezahlt sein. Ich würde das versuchen mit ihr zu klären. Das wäre dann keine Schenkung und sie hat das Geld für ihren Lebensunterhalt verbraucht.
Pflegekosten musst du als Nichte nicht übernehmen, egal ob du erbst oder nicht.
??? Der Satz gibt nicht so richtig Sinn.
Wenn die Tante das Haus als Eigentum behält, muss es im Pflegefall verkauft werden. Wenn die Tante das Haus jetzt an die Nichte verkauft, dann kann auch nichts verkauft werden, zumal es keine Schenkung ist und mit 800 Euro Abtrag relativ schnell abfinanziert sein dürfte.
Aber das Haus könnte des Drittel-Anteiles der Tante zwangsverkauft werden müssen.