Hab mal ne blöde Frage, Zählt Sterbegeld zum Erbe dazu?

6 Antworten

Die Antwort auf Ihre Frage hängt davon ab, wer nach den dem Sterbegeld zugrund liegenden vertraglichen oder sonstigen Bestimmungen als "Bezugsberechtigter" gilt. Wenn das die "Erben" sind, kommen diejenigen, die die Erbschaft ausschlagen, nicht in Betracht. Sind es z.B. die "Familienangehörigen" oder die "Ehefrau", würde die Bezugsberechtigung auch dann bestehen bleiben, wenn diese Personen die Erbschaft ausschlagen. Erkundigen Sie sich daher nach der für Ihren Fall geltenden Regelung bei der Stelle, die das Sterbegeld zahlen soll.

erbe sollte man nur verzichten, wenn es sich um schulden handelt.ob firmen soetwas zahlen ?; eigentlich wurde sterbegeld von der gkv-sterbekasse gezahlt, das wurde aber abgeschaft, leider.

HelloKitty0901 
Beitragsersteller
 16.11.2010, 11:32

zählt das nicht extra????? ja es sind schulden vorhanden und das nicht wennig

doris11  16.11.2010, 11:35
@HelloKitty0901

ja,..dann wird alles zusammengeschmissen,....das kann man nicht teilen,....

Die Frage ist doch: Wer bekommt das Sterbegeld? Ich vermute mal das es an "die Erben" ausgezahlt wird. Wenn ihr das Erbe ausgeschlagen habt, seit ihn nicht die Erben ...

ja,....wenn ihr das Erbe ausschlagt bekommt ihr gar nichts,....weil alles was übrig bleibt in die Erbmasse kommt!

wenn es denn so schlimm ist, dann verzichte gern auf alles, sonst wirds böse werden. das erbe einfach ausschlagen ist die bessere möglichkeit.