1/8 des Hauses ausbezahlen lassen?
Guten Tag. Es geht um das Haus meiner Eltern was im Jahre 1990 erbaut wurde und meinen Eltern um die 200.000€ gekostet hat. Leider ist meine Mama im Jahre 2001 verstorben. Somit haben meine Schwester und ich einen Viertel vom Haus geerbt. Auf dem Haus liegen noch viele Schulden und ich möchte das Haus nie Erben oder übernehmen. Da ich auch nicht mehr zu Hause wohne, frage ich mich ob mein Vater mir den 1/8 vom Haus ausbezahlen kann. Mein Vater wird kaum so viel Geld aufbringen können, kann ich es trotzdem rechtens machen und das Geld von meinem 1/8 verlangen?
11 Antworten
Wenn Du schon weißt das Dein Vater Dir den Anteil von 1/8 nicht auszahlen kann, warum willst Du Dein Dir zustehenden Anteil trotzdem verlangen. ? Wo soll er das Geld herholen? Er muss ja noch offene Schulden vom Haus bezahlen und zusätzlich noch einen Kredit aufnehmen und weiterhin Schulden machen. Willst Du das? Wir haben das so in einem Testament geregelt, das erst unsere drei leiblichen Kinder ihren Anteil von unserem Haus erben, wenn beide Elternteil verstorben sind. Das Wissen unsere Kinder auch.
Wieso nur 1/8? Dir müssten 25% gehören.
50% dem Ehepartner und die anderen 50% werden auf die Kinder verteilt.
der Mutter gehören aber nur 50%! Die anderen 50% gehören ja dem Vater eh schon! Also von den 50% ist ein 1/4 = 1/8 ! ;-). Bei einer Enterbung würden ihr sogar nur 1/16 zustehen
Und die Hälfte davon ist der Pflichtteil im Berliner Testament bei vorzeitiger Auszahlung.
So ist es gesetzlich geregelt.
Jein.
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Du erbst nicht nur das Haus, sondern auch die anteiligen Schulden, soweit diese zur Erbmasse gehörten. Sollten sämtliche Schulden allerdings alleine auf Deinen Vater laufen, dann nicht.
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Du kannst die Auszahlung des auf Dich entfallenden Erbanteils verlangen, was aber - wenn Dein Vater nicht genügen Bargeld aufbringen kann - im Endeffekt auf eine Teilungsversteigerung hinausläuft.
Nachdem bei einer Teilungsversteigerung - ähnlich wie bei einer Zwangsversteigerung - immer nur sehr niedrige Versteigerungserlöse erzielt werden, kann das im Extremfall dazu führen, dass Dein Vater nach Abzug seines Verkaufsanteils kein Haus, aber immer noch hohe Schulden hat. Das ist zwar per se nicht Dein Problem, aber es wird evtl. Deines - nämlich dann, wenn Dein Vater dadurch in die Insolvenz rutscht.
Danke. Das war jetzt die hilfreichste Antwort ohne blöde Zwischenkommentare! Das sowas so schwerwiegend sein kann, war mir nicht bewusst und ich lasse es sein! Ist sinnvoller für mich und die anderen Personen aus meiner Familie. Danke
Setze Dich mit Deinem Vater zusammen. Ich weiß nicht, wie das Testament Deiner Mutter ausgesehen hat. Wenn es wirklich so ist, dass Du 1/8 geerbt hast, dann hast Du auch das Recht darauf. Aber wenn Du darauf bestehst und Dein Vater deswegen das Haus verkaufen muss, um Dich auszahlen zu können, was ist dann? Er kann sein Testament dann so verfassen, dass er Dich für den Rest enterbt. So wie Du es beschreibst ist Dein Vater Alleinerbe gewesen und Deine Schwester und Du bekommt von Eurer Mutter nur den Pflichtteil. Und da gibt es Zeitbeschränkungen bei der Auszahlung. Also - erst mal abklären und dann mit dem Testament zum Anwalt und Dich beraten lassen
Leider ist meine Mutter ganz plötzlich gestorben und hat kein Testament verfasst.
Auf dem Haus liegen noch viele Schulden
Dann darfst du gerne 1/8 dieser Schulden tragen. Du willst das Erbe ausschlagen weil das Haus belastet ist willst aber deinen Vater jetzt abziehen das er dir was zahlt, also quasi doppelt für das Haus bezahlt. Na solche Kinder wünscht man sich doch.
Das es 200.000 Euro gekostet hat, heisst nicht das es aktuell 200.000 Euro wert ist. Sondern Zeitwert minus die Schulden.
Ja das ist klar. Ich hab das geschrieben weil sie schrieben "na solche Kinder wünscht man sich doch."
Ok, aber wie andere schon schrieben wenn das Haus belastet ist, ist der Zeitwert natürlich nur Aktueller potentieller Verkaufspreis minus die Schulden die drauf sind.
Was dann übrigbleibt (sofern überhaupt) gehört hälftig deinem Vater und hälftig deiner Mutter. Durch die eingetretene Erbfolge bekommt er nochmal die Hälte der Hälfte und hält somit 75%. Somit verbleiben für deine Schwester und dich je 12,5%.
Aber eben nur von dem, was das Haus schuldenfrei wert ist.
Wenn man die Vergangenheit hat wie meine Schwester und ich wünscht man sich besser keinen Vater. Alkohol, Misshandlungen waren da an der Tagesordnung.
Das hat aber mit der Erbsache nicht wirklich was zu tun. Du musst dich schon an das Gesetz halten.
Mein Vater hatte es uns damals so erklärt, das er und meine Mutter jeweils 50% hatten. Und als meine Mama gestorben ist hat er von Mamas Anteil die Hälfte bekommen. Und die anderen 25% muss ich mir mit meiner Schwester teilen