Ich habe ein Haus geerbt - werden Gläubiger davon in Kenntnis gesetzt?
Guten Tag, ich werde demnächst, nach Beendigung der Erbschaftsstreitigkeiten, ein schuldenfreies Haus und ein Grundstück von den Eltern erben. Meine Frage dazu ist: Werden etwaige Gläubiger (ausschließlich mich betreffend) über Ämter etc. davon in Kenntnis gesetzt? Ich möchte das Erbe dazu nutzen, um von Schulden frei zu kommen, aber natürlich vermeiden, dass man mir das alles quasi vorab wegpfändet, ohne vorherige gemeinsame Rückzahlungs-Regelungen.
Danke schon mal für hilfreiche Anmerkungen!
5 Antworten
Ich denke auch, dass die Gläubiger ja erstmal nur Werte vom Konto pfänden, bzw. die Bank alles bis zu einem gewissen Wert an die Gläubiger überweist. Wenn du jetzt aber etwas erbst, dann hast du das ja nicht als Bargeld auf deinem Konto. Es ist aber shcon möglich, dass der Notar beim eintragen in das Grundbuch nach deinen Vermögensverhältnissen fragt.
Mache am besten eines, gehe zu einem Anwalt, oder einer Schuldnerberatung und lasse Dich über die Möglichkeiten informieren.
Dann kannst Du (leider nennst Du keine Werte zu Schulden udn Wert des Hauses) eine Regelung finden, wie Du das Haus, wenn auch belastet, behalten kannst.
Sie werden nicht direkt informiert, aber bei Vermögensauskunft muss man es angeben. Wenn sie Wind bekommen, können sie auch vor dem üblichen Fristablauf eine neue VA verlangen.
Am wichtigsten dürfte also sein, eine verlustreiche Zwangsversteigerung zu vermeiden und das Haus regulär zu verkaufen. Also am besten den Ball flach halten, falls Schulden bedient werden, einfach weiter laufen lassen und am besten schon mal um Verkauf bemühen (Formalitäten, ggf. Makler). Empfehlenswert ist auch, sich schon mal zu informieren, wie man eine Zwangsversteigerung rauszögern kann, um Zeit zum Verkauf zu gewinnen.
Wenn man eine Chance hat, die Schulden normal zu begleichen, kann man evtl. auch eine Hypothek dafür aufnehmen.
Gläubiger werden dieses nicht von den Ämter erfahren. Wie sollten sie auch?
Aber du musst bei den Gläubigern ja auch eine Vermögensauskunft ausfüllen und wenn du da lügst, dann machst du dich strafbar.
Informiert wird kein Gläubiger von öffentlicher Stelle darüber. Er kann aber über die Vermögensauskunft (wenn du diese wahrheitsgemäß abgibst, was zu empfehlen ist) Kenntnis erlangen. Dann ist theoretisch auch eine Zwangsversteigerung denkbar.