Geld angelegt für Enkel, wie geht's weiter nach dem Tod?
Gerade erfuhr ich von meinem Vater, daß meine Oma (mütterlicherseits) Geld für mich und meinem Bruder angelegt hatte. Da der Tod nun schon knapp einen Monat her ist, fängt mein Vater sich an zu wundern. Meine Mutter, die ja grundsätzlich Erbin ist, ist allerdings dafür bekannt, hinterlistig zu sein, gerade was Geld angeht. Erbe müsste sie theoretisch abschlagen, da sie aufgrund von Schulden sowieso nichts davon hätte. Über Erbe redet sie auch nicht. Ein wenig haben wir uns zu dieser Situation durchgelesen, z. B. Das mein Bruder und ich, sollten diese Anlagen für uns bestehen, auch berechtigt sind.
Wie können wir da etwas herausfinden?
7 Antworten
Erbe müsste sie theoretisch abschlagen, da sie aufgrund von Schulden sowieso nichts davon hätte.
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Wenn Eure Mutter die Erbin ist, darf sie das Erbe ausschlagen, wenn sie z.B. damit rechnen muss, das die Schulden das Guthaben übersteigen.
Danach wärt Ihr möglicherweise, als Enkel dran.
Aber auch gilt das selbe.
- Erben, erben Guthaben
- Erben, erben Besitz (Haus und Hof, Grundstücke) usw.
- Erben, welche das Erben antreten erben allerdings auch die Schulden.
Da braucht man nicht hinterlistig sein sondern mal sollte seinen Verstand und ggf. einen Taschenrechner dabei einsetzen.
Nur weil ein Erbe lockt bedeutet das nicht, dass es auch positiv ist.
Danke für den ⭐
Dann ist es kein Erbfall (für die Enkel).
Dann müsst ihr nur die Bank herausfinden bei der die Konten auf Euren Namen laufen.
Wenn ihr nicht wisst, wo und wie Oma das Geld für euch angelegt hat. hilft nur, eure Mutter direkt zu fragen und wenn sie sich weigert, euch Auskunft zu geben, sie darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich einer Untreue oder Unterschlagung strafrechtlich verdächtig macht. Das setzt natürlich voraus, dass ihr zuverlässig erfahren habt, dass Oma Geld für euch angelegt und eure Mutter mit der treuhänderischen Verwaltung für euch beauftragt hat. Wenn ihr noch minderjährig seid, müsst ihr allerdings hinnehmen, dass ihr vor der Volljährigkeit nicht ohne Mitwirkung eures sorgeberechtigten Elternteils (ist das die Mutter ?) über das Geld verfügen könnt.
Wir sind beide bereits volljährig.
Wir werden meine Mutter definitiv drauf ansprech, aber wir ahnen schon das sie sich höchstwahrscheinlich rausreden wird. Und dann wäre die Frage wie wir das herausbekommen. Mein Vater meint, die Geldanlage war auf unsere Namen. Wenn es überhaupt noch existiert, das weiss ja auch niemand.
Aber wie finden wir es dann heraus? Oder meldet sich die Bank dann bei Auflösung des Kontos, automatisch bei uns?
setzt einen Anwalt darauf an, bevor sie die Konten leerräumt. LG
Wenn die Oma das auf ihren Namen angelegt hat, ist es vermutlich mit den Schulden verrechnet worden. Handhabe habt ihr ohne Erbschein sowieso nicht. Und wenn die Sparbücher auf euren Namen lauten würden, wärt ihr von der Bank informiert worden bzw. würdet ihr das wissen.
Also die Bank meldet sich in dem Falle? Also sobald die bescheid wissen, das meine Oma nicht mehr lebt?
Ja. Aber nur, wenn das Sparkonto auf deinen Namen angelegt wurde und du die Verfügungsgewalt hast. Dann kann auch deine Mutter nicht an das Geld. Wenn das Sparguthaben auf den Namen der Oma läuft, gehört das Geld dem Erben, also deiner Mutter.
Indem ihr überlegt, wo euere Oma ihre Konten hatte. Im schlimmsten Fall alle Banken vor Ort "abklappern" und unter Vorlage des Persos nachfragen, ob Gelder auf deinen Namen angelegt wurden.
Ich glaube, erbe hat in dem Fall tatsächlich nichts mit zu tun, da die Konten auf unsere Namen wohl gewesen sein sollen. Da hab ich mich glaub ich etwas vertan mit dem Erbe..