Erbe ausschlagen, Bestattungskosten vom Girokonto d. Verstorbenen?
Hallo,
mein Schwiegervater ist letzte Woche verstorben. Wir haben vor, das Erbe auszuschlagen, da wir unsicher sind, ob und in welcher Höhe Schulden vorhanden sind. Laut Gesetz ist es so, dass mein Mann als Erbe für die Bestattungskosten aufkommen muss- das ist unumgänglich. Die Frage ist, dürfen wir das noch vorhandene Geld vom Girokonto verwenden, um einen Teil der Bestattungskosten zu decken? Es ist ein Geldbetrag auf dem Girokonto (Rente) und ein weiterer Geldbetrag auf einem Sparbuch. Beide Beträge zusammen reichen auch nicht aus, wären aber zumindest hilfreich.
Vielen Dank
10 Antworten
Natürlich können zunächst die Eigenmittel des Verstorbenen verbraucht werden.
Mußt Du auch nicht. Was glaubst Du denn wenn die Kommune die Beerdigung organisieren muß, was sie tut wenn der Verstorbene noch über eigene Mittel verfügt? Nicht anders ist es wenn es was zu Erben gibt, die Erben aber zerstritten sind. Die Beerdigungskosten sind dann bis zur Klärung schon längst weg.
Ob eine Erbschaft ausgeschlagen werden muss, um Bestattungskosten zu vermeiden, muss in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Ist der Erbe als Verwandter bestattungspflichtig, kann die Ausschlagung eine Kostenbelastung nicht vermeiden. Reicht der Nachlass nicht aus, um die Kosten zu tragen, kann der Erbe durch Haftungsbeschränkung vermeiden, eigene Mittel für die Beerdigungskosten einsetzen zu müssen.
Nachlass kann für die Beerdigung genommen werden,
Vielen Dank.
Die Bestattung wurde von uns in Auftrag gegeben. Die Bestattungskosten sind von uns zu tragen. Unklar ist nur, ob hierfür das noch vorhandene Geld verwendet werden darf, obwohl wir das Erbe ausschlagen.
Nein.
Ja, da dürft ihr bei Vorlage der Rechnungen! Inwieweit da etwas aus "Luxus" zusammengestrichen wird, kann ich dir ehrlich nicht sagen. Da gibt es Grenzen, das weiss ich aber nun nicht genau. Und wie gesagt: mit einem Teil der Rechnung dürft ihr jetzt schon zur Bank gehen und aus dem guthaben die Überweisung auf euer Konto verlangen. Bitte erkundigt euch noch. Bei uns ist das schon länger her.
Könntest du es bitte unterlassen, dem Fragesteller solchen Unsinn zu erzählen, in Anbetracht der Tatsache, dass du offensichtlich keine Ahnung hast.
Wenn dein Mann das Erbe ausschlägt, muss er auch nicht für die Begräbniskosten aufkommen. Und natürlich hat er auch keinen Anspruch auf das Guthaben vom Girokonto. Das steh alles den Erben zu.
Sollten alle Angehörigen ihr Erbe ausschlagen, bedeutet das nicht, dass die Kosten nicht mehr von diesen getragen werden müssen. Sollte die Gemeinde oder die Stadt die Beisetzung bereits beauftragt und die Kosten getragen haben, können diese von den sogenannten Totenfürsorgeberechtigten zurückverlangt werden.
Spich: dann würde nicht der Fragesteller das Geld nutzen, sondern es geht halt über die Rechnung vom Bestatter direkt weg. Kleiner aber feiner Unterschied. Danke für die sehr interesante Info- wieder was dazu gelernt!
Bestattungspflicht besteht auch, wenn das Erbe ausgeschlagen wird.
Wenn der Bank bekannt ist, dass der Kontoinhaber verstorben ist, ist das Konto erst einmal gesperrt.
Auch wenn das Erbe ausgeschlagen wird, besteht für "nähere Angehörige" die Bestattungspflicht. Diese werden dann auch vom sonst zuständigen Sozialamt dazu heran gezogen.
Das ist unabhängig davon, ob das Erbe ausgeschlagen wird.
Es ist der Bank NOCH nicht bekannt.
Wir sind uns im Klaren darüber, dass wir die Kosten für Bestattung tragen müssen.
Dann müsst ihr es der Bank mitteilen. Geld abheben, ohne dass die Bank vom Tod weiß ist wie Unterschlagung.
Du hast damit erst mal nichts zu tun. Das Regeln alles die Erben. Hier der Staat. Du kannst einerseit das Geld nehmen und anderesseits ablehnen. Der Erbe wird eine Beerdigung organisieren und durchführen und dazu alles an Wert einsetzen.
Der Vermieter will auch noch Geld evtl. noch andere. Da kannst du nicht jetzt schon zugreifen, damit die billiger wegkommst
Wenn kein Erbe vorhanden ist, ist der Sohn eben doch dran.
Das schon. Aber er ist nicht Erbe, hat also keinen Erbschein und damit keinen Kontenzugriff. Nutzt er die bekannte Pin ist das Unterschlagung
Ja, er darf nicht an das Geld. Die Beerdigung muss er trotzdem bezahlen.
Genau dazu kann ich - trotz ausführlicher Internet Recherche -keinen Gesetz finden.