Müssen Geschwister für die Bestattungskosten ihres Bruders aufkommen, wenn er noch eine Tochter hat?
Müssen Geschwister die Bestattungskosten ihres Bruders übernehmen, wenn er noch eine Tochter hat? Diese aber studiert und kein Geld hat? Der Kontakt ist über Jahre abgebrochen. Erbe ist ausgeschlagen. Eltern gibt es auch nicht mehr.
6 Antworten
Wenn die Bestattung nicht aus dem Nachlass des Toten beglichen werden kann und die direkten Verwandten (hier Tochter) finanziell nicht leisten können, übernimmt der Staat, sprich das Sozialamt, die Kosten für eine einfache Beerdigung. Darin enthalten sind ein einfacher Sarg, eine einfache kleine Grabstätte, das Grabkreuz, das Einsargen der Leiche. Nicht bezahlt werden Grabstein, Grabbepflanzung, Karten, Zeitungsanzeige und Leichenschmaus.
Wenn der Bestatter informiert wird,d ass das Begräbnis vom Sozialamt finanziert wird, weiß er, was er zu tun hat.
Ansonsten gilt: Wer die Musik bestellt, zahlt.
Lies mal hier nach. http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Bestattungskosten-Sozialhilfe-77.html
Die Kostenübernahme steht im § 74 SGB XII.
Die Erbin hat das Erbe ausgeschlagen und ist nicht leistungsfähig. Da ihr "nur" Erben zweiten Grades seid UND eine Erbin ersten Grades vorhanden ist, seid ihr nicht erbberechtigt.
Oder habt ihr eine entsprechende Aufforderung bekommen, das Erbe anzunehmen?
Schreibt einen Brief an das Sozialamt. Sagt: 1. Ihr seid nicht erbberechtigt, da eine leibliche Tochter vorhanden ist. 2. Das Erbe wurde ausgeschlagen. 3. Der Kontakt bestan wegen Familienstreitigkeiten seit Jahren nicht mehr und wegen des Streits ist die Übernahme der Kosten für euch unzumutbar.
Das unterschreibt ihr, weigert euch damit, die Kosten zu tragen, und schickt das an das Sozialamt.
Das Amt versucht es, das ist logisch. Aber wenn ihr euch nicht überrumpeln lasst (Der Link sagt eindeutig, was Sache ist), dann müsst ihr auch nicht!
Das zuständige Sozialamt am anderen Ende Deutschland bombardiert uns aber mit Briefen und Anträgen. Wir müssen uns quasi nackt ausziehen. Bestattung war vor 5 Monaten, bezahlt ist noch nichts und der Bestatter wußte Bescheid das es eine Sozialbestattung wird.
Irgendwann sollte man vielleicht auch die Gründe der Trennung begraben.
Auch wenn es vielleicht viel Geld ist; aber wenn ihr zusammenlegt,
dann müsste doch wenigstens die billigste Bestattung möglich sein.
Es ist euer Bruder.
DH
nein, die Geschwisterschaft ist eher zufällig. Was kann ich dafür, dass ein wirklich schlechter Mensch nun zufällig mein Bruder ist? Ich kann mich bewusst von ihm trennen und den Kontakt vermeiden. Aber ich muss nicht, nur weil er tot ist, ihn plötzlich glorifizieren und ihn besser dastehen lassen als er plötzlich ist.
du beweist jetzt aber das du ein noch schlechterer mensch bist
Du sollst nichts beschönigen. Das verlangt doch niemand.
Du/Ihr sollt ihn begraben, mehr nicht.
über die Gründe für diesen Zwist will ich nicht spekulieren, nur ganz konkret zur Frage.
Für die Beerdigung sind immer erst die Verwandten in gerader Linie zuständig, also Kinder und Eltern. Da es ein Kind gibt, muss dieses sich kümmern. Ob ihr als Geschwister dem Mädchen helfen wollt, ist dann die nächste Frage. Dem Bruder könnt/wollt Ihr nichts Gutes mehr tun. Hat das Mädel denn was mit dem Zwist zu tun?
müssen die nicht,dann gibt es aber ein armen begräbnis vom sozialamt!das heisst irgendwo verscharren.
Nix mit irgendwo verscharren... es ist genau festgelegt, was das Sozialamt übernimmt!
für mich ist das verscharren,oder wie nennst du ein armengrab.irgendwo anonym.
Es ist nicht mehr anonym, wenn die Tochter einen Grabstein kauft.
Sie ist die direkte Angehörige.
Dann soll sie doch einen Kredit aufnehmen.
Wollt ihr euch allen Ernstes um sowas streiten?
Die Fachauskunft gibt dir ein Rechtsanwalt.
Das zuständige Sozialamt am anderen Ende Deutschland bombardiert uns aber mit Briefen und Anträgen. Wir müssen uns quasi nackt ausziehen. Bestattung war vor 5 Monaten, bezahlt ist noch nichts und der Bestatter wußte Bescheid das es eine Sozialbestattung wird.