sparbuchvollacht hat ein kind,bekommen die geschwister auskunft wenn die eltern verstorben sind?
der letzte elternteil ist verstorben,die drei kinder haben girokonto vollmacht einer davon als einziger auch für das sparbuch. 1. bekommen die anderen zwei auch auskunft über das sparbuch ? 2. braucht der eine der vollmacht darüber hat auch den perso des verstorbenen um abheben zu können? 3. ist der inhaber der vollmacht alleiniger bestimmer u besitzer des geldes o muss geteilt werden ? erbteil und so, es gibt kein testament . vielen dank für jede fundierte info,lg topt5
8 Antworten
Ihr stellt einen Erbengemeinschaft dar; um an das Geld zu kommen muß beim Nachlaßgericht ein Erbschein beantragt werden; das weitere Vorgehen wird Euch dort erläutert.
Da es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge; das Erbe fällt zu je 1/3 auf jedes Kind, da es keinen überlebenden Ehepartner gibt..
Hallo Topt5. In diesem Fall ist nur der BPA (Bundespersonalausweis) eines der Verfügungsberechtigten notwendig, sowie ein Erbschein des Nachlassgerichts, der dort beantragt werden kann. Gruß
- alle Erben bekommen Auskunft über die Konten bei der Bank. Also alle Geschwister.
- nein, Perso ist nicht erforderlich. Er kann abheben. Hat er ja auch in der Vergangenheit nicht benötigt.
- Nein, er ist nicht Bestimmer. Das Geld gehört allen Erben (allen Geschwistern).
Wenn es kein Testament gibt, dann gilt die gesetzliche Erbfolgen. Wenn nur Kinder da sind (also kein Ehepartner), dann wird das Erbe genau aufgeteilt.
Sobald der Kontoinhaber nicht mehr lebt hat niemand mehr das Recht über die Gelder zu verfügen. Wenn das entsprechende Geldinstitut vom Tod des Kontoinhabers erfährt werden sämtliche Konten gesperrt.
Erst wenn der Nachlass geregelt ist und entsprechende Erbscheine vorgelegt werden können kann es weitergehen.
das ist so nicht richtig. Die meisten Banken bieten mittlerweile eine Vollmacht über den Tod hinaus an
Jede Bank / Sparkasse verlangt in der Regel einen Erbschein, um hier tätig zu werden (Konten auflösen bzw. umschreiben lassen etc.). Und eine Bank / Sparkasse wird recht schnell darüber informiert, wenn ein Kunde verstirbt. Ohne Vorlage eines Erbscheins werden die also in der Regel nicht tätig.