Kann ich Geld vom Sparbuch meines verstorbenen Vaters abheben um die Bestattungskosten zu zahlen?
Mein Vater ist vor Kurzem verstorben. Er hat kein Testament gemacht und es existieren noch zwei Kinder aus erster Ehe. Für sein Sparbuch hat Er für mich bei Seiner Sparkasse eine Vollmacht ,,über den Tod hinaus,, eingerichtet. Nun stehen einige Kosten wie Bestattung, Entsorgung bzw. Wohnungsauflösung an. Kann ich mir zur Begleichung der Kosten Geld von diesem Sparbuch abheben?
6 Antworten
für die Kosten der Bestattung wirst du das Geld bekommen - Quittungen u. Rechnungen aufheben als Nachweis
alles andere gehört zum Erbe - da noch andere Kinder involviert sind, seid ihr eine Erbengemeinschaft. Du kannst nicht eigenmächtig die Wohnung räumen;
das habt ihr gemeinschaftlich zu beschliessen
rede mit der sparkasse? die werden dir sagen das bestattungskosten überwiesen werden?
also die kosten für betattung usw aber auch für den leichenschmaus? (bewirtung der trauergäste)
Bestattungskosten können unter Vorlage der entsprechenden Rechnung vom Konto bezahlt werden.
Ansonsten solltest du vor Entrümpelung der Wohnung dringend Kontakt mit den Miterben aufnehmen.
Am besten redest Du mit der Sparkasse. Da die Vollmacht über den Tod hinaus besteht, sollte es eigentlich keine Probleme geben. Heb aber alle Quittungen auf, damit die Kinder aus 1. Ehe nicht behaupten können, Du hättest Dich unrechtmäßig bereichert.
Entsorgung, Wohnungsauflösung usw. mußt du mit deinen Miterben besprechen. Du kannst nicht alleine über das Erbe verfügen.
Die Bestattungskosten kannst du, wenn ich mich nicht irre, von seinem Konto nehmen. Bewahre die Rechnung auf, damit du mit deinen Miterben abrechnen und ihnen die Bestattungskosten nachweisen kannst.