Bestattungskosten geschiedener, nicht mehr unterhaltspflichtiger Ehegatten
Mein Bruder wurde von seiner Ex-Frau vor 4 Jahren rechtskräftig geschieden. Die beiden haben einen gemeinsamen Sohn (12 Jahre). Die Ex-Frau ist jetzt verstorben. Mein Bruder war gegenüber seiner Ex-Frau nicht mehr unterhaltspflichtig vor deren Tod, nur gegenüber dem Kind. Die Familie der Ex-Frau hat die Beerdigung in die Wege geleitet. Sie haben es seinerzeit versäumt, die Lebensversicherung der Ex-Frau auf den Namen des Sohnes umzuschreiben. Bezugsberechtigt ist aber mein Bruder. Der Sohn lebt jetzt bei meinem Bruder. Die Ex- Familie verlangt von meinem Bruder die Übernahme der Bestattungskosten. In der Ex-Familie lebt noch auch noch die Mutter der Verstorbenen. Frage: Muss mein Bruder überhaupt für die Bestattungskosten aufkommen, obwohl er nicht mehr unterhaltspflichtig gegenüber seiner Frau war? Oder geht es hier um das Erbe seines Sohnes? Sollte man dann nicht eher das Erbe ausschlagen? Die Ex-Familie hat meinen Bruder jahrelang geärgert (Lohnpfändungen, Arbeitsstelle deshalb verloren, Gerichtsvollzieher etc.). Beide Familien lebten deshalb von Hartz IV. Die Lebensversicherung möchte mein Bruder gerne für seinen Sohn in Anspruch nehmen, da dieser jahrelang nichts haben durfte. Jetzt hat mein Bruder zum Glück wieder Arbeit.
6 Antworten
In § 1968 BGB steht eindeutig: "Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers". Wenn also der Sohn Erbe geworden ist, muss er tatsächlich für diese Kosten aufkommen. Wenn der Nachlass der Mutter keine dafür ausreichernden Mittel enthält, wäre in der Tat die Ausschlagung der Erbschaft zu erwägen, weil dann die Kostenpflicht des Sohnes entfiele. Die Beerdigungskosten muss dann derjenige tragen, der anstelle des Sohnes Erbe würde, vermutlich die Mutter der Verstorbenen.
Nein.
Die Bestattung müssen entweder die Eltern oder die Kinder übernehmen.
Wenn Erbe für den Sohn da ist, dann wird er davon die Hälfte bezahlen müssen. Die Eltern erben ja die andere Hälfte.
Sollte nichts da sein oder nur Schulden, das Erbe ausschlagen und fertig.
So eine Beerdigung kostet ein paar tausend Euro, aber kein Vermögen. Die beiden Parteien sollen sich die Kosten halt teilen; darüber zu streiten halte ich für pietätlos.
Außerdem hat dein Bruder der jetzt verstorbenen Frau ja versprochen, dass er sie ihr ganzes Leben lang unterstützen, lieben und ehren will usw. Da hätte er nun die letzte Gelegenheit, das zu zeigen.
Die Ex-Familie hat eine Beerdigung bestellt, die aus dem Rahmen fiel, noch dazu wurde in der viel zu teueren Traueranzeige um Spenden für einen guten Zweck bestimmt. Außerdem verlangen die jetzt eine Doppelgrabstelle.
Schauen Sie in das Bestattungsgesetz des Bundeslandes, in dem der Bruder lebt. Darin ist geregellt, wer derartige Kosten zu tragen hat, in der Regel die nächsten Angehörigen. Hier also wohl die Mutter.
Zivilrechtlich schuldet der Auftraggeber die Kosten der Beerdigung und kann dann ggfl. Erstattung verlangen. Hier wohl nicht. Ihr Bruder ist kein Angehöriger der Verstorbenen mehr und der Sohn hat kein Einkommen.
Wer bestellt, der bezahlt - so kenne ich das. Wie will die Familie der Ex-Frau die Zahlungsforderung denn überhaupt umsetzen? Aber es irgendwie trotzdem schlimm, dass es um sowas Streit gibt. Ich denke gerade an die Beerdigung eines Deutschen der auf Trebe war und in Östereich oder der Schweiz gestorben ist), den niemand hier beerdigen wollte.
Das sie es bei deinem Bruder versuchen, finde ich nicht so schlimm. Er kann sich ja wehren. Dass aber das 12-jährige Kind da rein gezogen wird (nach dem Motto, die Lebensversicherung hätte umgeschrieben werden müssen), das finde ich unglaublich.
Ja, es ist schlimm, wenn es um so was Streit gibt, aber um die Ex-Familie mach ich mir keine Sorgen. Die haben Geld genug. Luxus-Immobilienmakler sag ich nur. Die sollen sich was schämen, meinem Bruder oder dem Jungen so etwas überhaupt aufzulasten. Wer sein Kind in die Welt setzt, sollte doch auch für deren Beerdigung aufkommen, so meine ich.