Witwensplitting bei Erbausschlagung?

3 Antworten

Eine Erbausschlagung bedeutet immer den vollständigen Verzicht auf alle Ansprüche aus dem Nachlass der Erblassers und somit auch auf das Witwensplitting. Das Thema ist durch!

den Splitting Tarif gibt es nur bei Zusammenveranlagung, diene Mutter muß sich also für eines entscheiden