Erbe ausgeschlagen - Wohnung zuvor fast leergeräumt - was passiert jetzt?
Hallo Leute,
Ich habe eine wichtige Frage, aber ich möchte noch was dazu schreiben. Unzwar ist im Oktober unser Vater plötzlich gestorben. Das Ding ist jetzt, das wir heute das Erbe ausgeschlagen haben, aber in der Zwischenzeit haben wir zum Teils seine Wohnung leergeräumt. Jetzt wurde uns gesagt, das wir im endeffekt keinen Zutritt mehr in seiner Wohnung haben, nachdem wir es ausgeschlagen haben und das wussten wir davor nicht. Die Rechtspflegerin hat uns auch nichts heute gesagt. Jetzt ist meine Frage, was jetzt mit den Restsachen in der Wohnung passiert?
Da wir einiges schon mitgenommen haben, ist auch die nächste Frage, ob sie auch bei uns nachschauen, ob wir was an Wertsachen mitgenommen haben?
Vielen Dank im voraus!
8 Antworten
Theoretisch müßt ihr alles wieder rausrücken, was ihr aus der Wohnung genommen habt. Aber wer will das nachhalten? Nur bei echten Wertsachen werden sie einen richterlichen Beschluss erwirken um das in eurer Wohnung zu suchen. Da müßte dich schon jemand offiziel beschuldigen oder einen Tip geben. Selbst dann werdet ihr als erstes höflich gebeten es wieder herzugebben. Alle anderen Maßnahmen folgen dann aus eurer Reaktion.
Sie können nur zurückfordern, was konkret belegbar ist. Man erbt nicht nur das Vermögen sondern auch die Schulden. Im Umkehrschluss bekommt der, der die Schulden an der Backe hat auch die Vermögensteile.
Persönliche Papiere z. B. wie Urkunden oder Fotos könnt ihr auch nachträglich noch erbitten. Das ist für Dritte Müll und sie haben kein Interesse daran. Ein teures Gemälde z. B. werden sie nicht mehr rausrücken. Nehmt ihr es trotzdem an euch, ist das Diebstahl.
Man kann nicht die Wohnung räumen, alles was brauchbar ist entfernen und dann das Erbe ausschlagen. Ihr müsst alles in die Wohnung zurückbringen. Sollte einem Gläubiger- wenn er Schulden hatte, von Wertbesitz bekannt sein, kann er euch belangen, da dann zu vermuten ist, ihr habt den unterschlagen- Ganz übele Sache.
Außerdem, was soll die Rechtspflegerin euch HEUTE noch sagen? Erst räumt ihr aus und dann beschließt ihr auszuschlagen.
Ihr werdet den Gläubigern auf Auufforderung eine Aufstellung der entfernten Gegenstände machen müssen und sie entweder zurückgeben oder in Geld entschädigen.
Jegliches Eigentum deines Vaters geht in die Erbmasse mit ein. Wenn ihr das Erbe abschlagt, habt ihr keinen Anspruch auf seine Hinterlassenschaften. Demzufolge ist euch der Zutritt zu Recht verwehrt. Die bereits entwendeten Sachen werden nicht gesucht. Lediglich leicht nachzuverfolgende Transaktionen über das Konto oder testamentarisch erfasste Objekte, die nicht mehr auffindbar sind, falls überhaupt interessant für den Erben, würden gesucht werden.
Ich bezweifle stark, dass sein Vater eine Inventur durchgeführt hat und jegliche Objekte mit einer eindeutig erkennbaren Markierung versehen hat, die ihn als tatsächlichen Eigentümer verifizieren. Solange es keinen eindeutigen Nachweis in Form einer Rechnung und einer Produkt-ID gibt, sind die Sachen sicher.
Also es sind in der Wohnung mehrere Wertsachen drinnen und die, die wir schon rausgetan haben, weniger. Das waren uralte kaputte Möbel und Kleinzeug, was kein Schwein mehr braucht... Aber spezielle Sachen sind noch drinnen.
Diese Dinge sind nun in die Erbmasse übergangen. Diese zu entwenden stellt den tatbestand des Diebstahl dar.
Okay, gut zu wissen... Werden wir dann benachrichtigt, wenn ein Gerichtsvollzieher die Wohnung unseres Vaters betritt?
Dazu gibt es keine Notwendigkeit, denn ihr habt seit der Abtretung nichts mehr mit der Wohnung und den darin enthaltenen Gegenstände zutun. Sollten dort Dinge gelagert sein, die rein emotionalen Wert haben (Bilder, USB-Sticks, SD-Karten), so könnt ihr euch mit dem Nachlassverwalter/Gerichtsvollzieher in Verbindung setzen und an seine/ihre Menschlichkeit appellieren. Dies stellt in der Regel kein Problem dar.
Und wie können wir wissen, wer der zuständige Gerichtsvollzieher wäre, um mit ihm in Kontakt zu treten?
Das könnt ihr beim Amtsgericht erfragen.
Okay gut. Vielen Dank, das hat mir viel geholfen. Es ist nur so schwer die Sachen dort liegen zu lassen, da es gemalte Bilder gibt, die er für sich gemalt hat und die er schon seit Jahren in der Wohnung hat... Die zu entnehmen wäre schlimm für uns...
Daran wird das Amtsgericht wohl wenig Interesse haben. Viel Glück und herzliches Beileid.
Dankeschön...
Wenn euer Vater zur Miete gewohnt hat und ihr den Mietvertrag gekündigt habt, wart ihr vor der Erbausschlagung auch zur Räumung verpflichtet.
Für die restlichen Sachen in der Wohnung ist der Erbnachfolger zuständig.
Das ihr nach der Erbausschlagung alle Gegenstände an den Erbnachfolger herauszugeben habt, ist selbstverständlich. Und hier ehrlich zu agieren ... erspart viel Ärger.
Die Erbausschlagung ist schwebend unwirksam, da ihr in diesem Fall rein gar nichts in der Wohnung hättet entfernen oder euch aneignen dürfen. Der Rechtspfleger respektive Nachlassverwalter wird daher die Ausschlagung anfechten mit der Begründung des konkludenten Handelns. Somit tretet ihr als Erben in die Rechtsnachfolge des Erblassers ein.
Darauf sollten sie sich lieber nicht verlassen.