auschlagung des erbes durch Krankenhaus Aufenthalt verpassen
Hallo ich habe da ein Problem und zwar hatte ich zusammen mit dem resr der Familie ein Termin am 07.02 zum erbe ausschlagen bin jedoch am 06.02 ins Krankenhaus gekommen hatte meinen mann dann eine Vollmacht geschrieben perso und Aufnahme zettel vom Krankenhaus mitgegeben damit der das erbe für die Kinder alleine ausschlagen kann, mein mann sagte mir dann das es nicht ging und meine frist um 6 Wochen verlängert wurde. ... nun hatte ich do und freitag versucht dort anzurufen jedoch kein ans Telefon bekommen heute hatte ich dann erfolgt und mann sagte mir die frist sei um ...icb erklärte das ich im Krankenhaus war und von der Verlängerung der frist da wurde mir gesagt das so etwas garnicht möglich ist. ..und sie mir nicht garantieren kann habe jetzt übermorgen ein Termin. ...sollten meine Kinder jetzt erbe werden kann ich da irgendwie gegenan gehen? ?? Meinez Schwiegermutter war sehr verschuldet
7 Antworten
Das sollte in diesem Fall kein Problem darstellen. Mit gutem Grund (der liegt hier vor) kannst Du die "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" im Erbausschlagungsverfahren beantragen - das kannst Du direkt zur Niederschrift an der Rechtspflegestelle des Nachlassgerichtes tun.
Ich nehme mal an, Du bist mit den Daten ein wenig durcheinander geraten...
Eine kleine Anmerkung aber noch: ich hoffe, Du hast nach der Entlassung aus dem Krankenhaus nicht getrödelt! Sonst wird es eng mit der Wiedereinsetzung.
musste noch bettruhe einhalten durfte nur aufstehen zur Toilette und nötigste. ...seit letzter woche bin ich wieder fit und habe gleich versucht ein neuen Termin zu bekommen heute bin ich auch nur durchgekommen mit Glück habe knapp 2 Stunden permanent angerufen
Nicht umsonst gibt es Fristen- du hättest das Erbe ja vor deinem Krankenhausaufenthalt auschlagen können. Kann mir nicht vorstellen dass das Gericht zu deinen Gunsten die Wiedereinsetzung veranlasst. Wenn du während der gesamten Frist im Krankenhaus gelegen hättest, dann würde ich Chancen für dich sehen- Drück dir auf alle Fälle die Daumen
Ja jedoch geht es hier nur mit Termin und der war halt erst am 07 Januar also schon nah am Ende der frist
Wir haben doch erst Januar und nicht Februar....
bin jedoch am 06.02 ins Krankenhaus gekommen
Wir sind in einen Zeitstrudel geraten!
JA sie ist aber am 30.11 verstorben
Dann hattest Du bis 10.1. Zeit genug das Erbe schriftlich auszuschlagen!
Ist doch gut, so bekommen die Leute, denen das Geld sicherlich fehlt, ihren Lebensunterhalt.
Hallo Ccorinnax,
dein Krankenhausaufenthalt ist leider kein Grund, um die Frist zu verlängern. Nach dem Todesfall (besser gesagt, nachdem der Erbe / die Erben Kenntnis über die Erbschaft erhalten haben) beginnt eine 6-wöchige Frist, um Informationen über das Erbe einzuholen und dieses ggf. auszuschlagen. Gleiches gilt in Stellvertretung für Minderjährige. Eine Fristverlängerung ist auch vom Amtsgericht / Nachlassgericht aus nicht möglich.
Die Ausschlagung des Erbes hätte auf zweierlei Wegen erfolgen können: Entweder öffentlich beglaubigt (schriftlich mit einem Notar) oder zur Niederschrift (mündlich) beim zuständigen Amtsgericht / Nachlassgericht. Versäumt man die Frist bzw. erklärt man seinen Willen, das Erbe auszuschlagen, gegenüber dem Gericht nicht, gilt das Erbe als angenommen. Bei Minderjährigen erfolgt die Ausschlagungserklärung über den / die gesetzlichen Vertreter innerhalb der genannten Frist.
Demnach gilt das Erbe nach aktuellem Stand als angenommen. Jedoch kann unter Umständen die Frist bzw. die Versäumnis angefochten werden. Die Anfechtung muss auf gleichem Wege, wie die Ausschlagung, gegenüber dem Amtsgericht / Nachlassgericht erklärt und begründet (!) werden. Mit zugelassener Anfechtung, gilt das Erbe als ausgeschlagen.
Soweit die Rechtslage kurz und abstrakt zusammengefasst. Nach deinem Sachverhalt halte ich es für empfehlenswert, sich jetzt möglichst zeitnah rechtlich richtig beraten zu lassen und (nach Möglichkeit) eine Anfechtung der Erbschaft in die Wege zu leiten. Mit viel Glück kommt ihr mit einem blauen Auge davon.
Viel Glück und viele Grüße
Ok. Ja ich meine den 07 Januar