Ausschlagung , Erbschaft,?

erbschaft, amtsgericht - (Jura, Gericht, Erbe)

4 Antworten

Da Du minderjährig bist hat Dein Vater für Dich die Erbschaft ausgeschlagen. Wenn die Oma die Mutter Deiner Mutter ist, muss sich Dein Vater die Ausschlagung für Dich durch das Familiengericht genehmigen lassen. Den Antrag habt ihr neben der Ausschlagung selber anscheinend auch gestellt. Der Antrag muss aber begründet werden, dh ihr müsst dem Familiengericht nachweisen, dass das Erbe überschuldet ist und daher die Ausschlagung notwendig ist. Das Familiengericht wird euch angeschrieben haben und euch gebeten haben eben die Gründe mitzuteilen. Auf das Schreiben (vom 25.3.) hat Dein Vater anscheinend nicht reagiert. Macht er weiter nix, wird die Genehmigung nicht erteilt und Du bleibst Erbe.

Du bist vermutlich minderjährig oder hast minderjährige Kinder. Es handelt sich nämlich um eine Kindschaftssache. Die Ausschlagung einer Erbschaft in Vertretung für das eigene minderjährige Kind muss in einigen Fällen vom Familiengericht genehmigt werden. Ihr hattet damals vermutlich die Ausschlagung erklärt, aber vergessen die Genehmigung einzuholen bzw. nicht mitgewirkt.

Hast du selbst Kinder?  Dann müsstest du für die auch ausschlagen. Ansonsten schnell mal anrufen. 

VipBigBang 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 20:03

Haha ja hast recht: D eigentlich nicht, da meine Mutter verstorben ist. Aber vielleicht wussten die das nicht. (Eigentlich muessen die das wissen oder?)

VipBigBang 
Beitragsersteller
 27.04.2015, 19:51

Ich selber bin noch minderjaehrig:) also keine Kinder..

11bubuRotti  27.04.2015, 19:57
@VipBigBang

Heisst ja nicht dass du keine hast ;) sieht danach aus, als als hätte einer deiner erziehungsberechtigten für dich nicht ausgeschlagen. Was ist mit deiner Mutter?  Es kann nicht nur ein Erziehungsberechtigter ausschlagen, es müssen immer beide machen. Du selbst hast da keine Mitsprache. Evtl liegt es daran. 

Schleunigst hin - zu der Rechtspflegerin Jahn beim Amtsgericht.