Elternzeit , freiwillige KV Beiträge von der Steuer absetzen?
Hallo Zusammen,Ich war das komplette Jahr 2015 in Elternzeit und habe Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung gezahlt weil wir nicht verheiratet sind und ich über der Einkommensgrenze lag vor der Elternzeit. Kann ich diese Beiträge von der Steuer absetzen?
5 Antworten
Meines Wissens nach kannst Du das. Angeben solltest Du die Beiträge also. Ablehnen kann das Finanzamt noch immer.
Wie hoch war Dein Elterngeld? Unter ca. 9.100,- Euro?
Dann wäre ein Abzug gem. § 33a EStG bei Deinem Freund möglich.
Natürlich. Nur ist das Elterngeld steuerfrei (unterliegt dem Progressionsvorbehalt).
Gezahlt hast du also 0,- € an Steuern. Also kannst du auch 0,- € wieder bekommen.
Von welcher gezahlten Steuer denn?
Ich habe von meinem Arbeitgeber etwas Urlaubs und Weihnsgeld bekommen und da wurden soweit ich weiß auch Steuern abgezogen, außerdem muss ich ein Steuererklärung machen weil die Krankenkasse den Bescheid von mir will. Deswegen mache ich mir Gedanken was ich da alles angeben muss oder kann
Kannst du selbstverständlich machen.
Verstehe ich das richtig das die chancen schlecht stehen diese wieder erstattet zu bekommen?
woher hast Du die Erkenntnis, dass Dir diese vom Finanzamt erstattet werden?
Eine Erstattung einzelner Beträge gibt es sowieso nicht. Deine Steuerzahlungen werden mit steuermindernden Beträgen gegengerechnet.
Mit welcher Begründung?