Elternzeit , freiwillige KV Beiträge von der Steuer absetzen?

5 Antworten

Meines Wissens nach kannst Du das. Angeben solltest Du die Beiträge also. Ablehnen kann das Finanzamt noch immer.

Regina3005 
Beitragsersteller
 22.01.2016, 21:27

Mit welcher Begründung? 

kevin1905  22.01.2016, 22:31
@Regina3005

Keine Steuern gezahlt, keine Erstattung.

Sonderausgaben sind nicht vortragbar.

Wie hoch war Dein Elterngeld? Unter ca. 9.100,- Euro?

Dann wäre ein Abzug gem. § 33a EStG bei Deinem Freund möglich.

Natürlich. Nur ist das Elterngeld steuerfrei (unterliegt dem Progressionsvorbehalt).

Gezahlt hast du also 0,- € an Steuern. Also kannst du auch 0,- € wieder bekommen.

Von welcher gezahlten Steuer denn?

Regina3005 
Beitragsersteller
 23.01.2016, 22:48

Ich habe von meinem Arbeitgeber etwas Urlaubs und Weihnsgeld bekommen und da wurden soweit ich weiß auch Steuern abgezogen, außerdem muss ich ein Steuererklärung machen weil die Krankenkasse den Bescheid von mir will. Deswegen mache ich mir Gedanken was ich da alles angeben muss oder kann 

Kannst du selbstverständlich machen.

Regina3005 
Beitragsersteller
 22.01.2016, 21:26

Verstehe ich das richtig das die chancen schlecht stehen diese wieder erstattet zu bekommen?

wurzlsepp668  22.01.2016, 21:26
@Regina3005

woher hast Du die Erkenntnis, dass Dir diese vom Finanzamt erstattet werden?

michi57319  22.01.2016, 21:27
@Regina3005

Eine Erstattung einzelner Beträge gibt es sowieso nicht. Deine Steuerzahlungen werden mit steuermindernden Beträgen gegengerechnet.