selber gezahlte Krankenversicherung (gesetzlich) der Freundin steuerlich absetzen?

8 Antworten

Nunja, der Fall ist der - wir leben unter einem Dach, also in einer sog. "eheähnlichen Beziehung". So nennt der Gesetzgeber unser Verhältnis. Wir haben ein gemeinsames Kind (10), weshalb sie nicht mehr als einen 450€-Job annehmen kann. Von der Schwierigkeit, einen höher bezahlten überhaupt zu finden reden wir mal lieber nicht ;-) Geht sie nun zum Sozialamt und gibt dort an, daß sie nicht berufstätig ist und daher keine Krankenversicherung hat, würden die das zwar zahlen, aber andererseits rauskriegen, daß sie mit mir in ebendiesem eheähnlichen Verhältnis lebt. Also ist ja ein "Versorger" da. Deshalb würden sie mich dann anschreiben zwecks Offenlegung der Vermögensverhältnisse etc., was also bedeutet ich müßte zahlen. Soweit ich informiert bin, ist das leider rechtens. Eine Sauerei ist es trotzdem. Nun, würden wir heiraten, wäre sie über mich versichert, das wollen wir aber (noch) nicht. Und da eine Versicherungspflicht besteht (und es auch überaus dumm wäre), geht es auch nicht ohne Versicherung. 

Ich bin entsetzt, wie inkompetent hier geantwortet wurde! JA! Du kannst ihre Krankenkasse steuerlich absetzen! Und nicht nur das! Ich bin in der exakt gleichen Situation und setze sowohl die Krankenkasse, als auch den Grundfreibetrag für meine Lebensgefährtin ("Freundin") von der Steuer ab! Entscheidend ist, dass das Jobcenter ihr die Leistungen nach ALG II wegen meines zu hohen Einkommens versagt. Dies muss man beim Finanzamt darlegen und dann kommt die ANLAGE UNTERHALT (nicht verwechseln mit Anlage U) ins Spiel. "Unterstützung bedürftiger Personen"! Ich hoffe, Du hast Deine Steuererklärung noch nicht abgegeben. Ansonsten versuch es nachträglich noch anzubringen, schließlich konntest Du von dieser Möglichkeit nichts wissen (Selbst beim Finanzamt hatten sie mir zunächst nichts davon gesagt; erst durch ein schlaues Buch erfuhr ich davon) Also, ran an die Formulare und hol Dir einen guten Batzen Geld zurück. Leg die Kopie des Schreibens bzw. der Leistungsversagung vom Jobcenter vor. Dies alles setzt ja eh schon voraus, dass Ihr in einem gemeinsamen Haushalt lebt, was entscheidend ist. Idealerweise habt ihr evtl. auch noch ein gemeinsames Kind. (Ist bei uns der Fall) Es ist für meine Begriffe auch logisch: Wenn Deine Freundin dem Staat auf der einen Seite Geld erspart, weil sie keine Leistungen beansprucht bzw. beanspruchen kann, dass dann derjenige, der sie ernährt, wenigstens steuerlich entlastet wird. Viel Erfolg!

Hm, mit welcher rechtlichen Handhabe halten die bei dir denn die Hand auf? Wenn ihr nicht verheiratet seid, bist du eigentlich in keinster Weise für sie verantwortlich (rechtlich gesehen)...?

kevin1905  07.03.2015, 14:20

Hm, mit welcher rechtlichen Handhabe halten die bei dir denn die Hand auf?

§ 7 Abs. 3 SGB II

LordGreyskull 
Beitragsersteller
 12.03.2015, 18:40
@kevin1905

Und wenn es nun offensichtlich doch geregelt ist, daß ich "zahlen muß, obwohl ich nicht zahlen müßte", wieso kann ich diese (mir indirekt aufgezwungenen) Zahlungen nicht absetzen? Soll die Alternative sein, daß wir uns trennen und das Sozial- oder Arbeitsamt eine weitere alleinerziehende Mutter durchfüttern muß ?!?

Mir geht es genau so wie dem TE "LordGreyskull". Mit dem Unterschied, daß meine Lebensgefährtin ALG II beantragt hat. Dazu mußte ich meinen Einkommensnachweis und Nachweise über Sparguthaben einreichen. Weil meine Lebensgefährtin und ich zusammen wohnen, befinden wir uns in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft. Das hatte zur Folge, daß ihr ALG II Antrag abgelehnt wurde, weil nach einer Berechnungstabelle mein Einkommen zu hoch ist. Also zahle ich ihre freiwillige gesetzliche Krankenversicherung und lebe mit meinem "zu hohen" Einkommen auf Hartz IV - Niveau. Ob man diese finanzielle Belastung bei der Steuer absetzen kann, habe ich noch nicht herausgefunden und werde wohl doch einen Steuerberater in Anspruch nehmen müssen.

Da kannst du gar nichts absetzen.