Stimmt das? Beiträge zur Krankenversicherung voll absetzbar!

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Korrekt, falls Du einen ermäßigten tarif hast, bei dem kein Krankengeld bezahlt wird. Da Du in der GKV bist (haben einige Antworter wohl übersehen) stellt sich die Frage nach Basisleistungen nicht - in der GKV gibt es keine Chefarztbehandlung :-(

Möglicherweise wird das Finanzamt dennoch versuchen, Dir 4% weniger zuzugestehen mit dem Argument, dieser Teil Deiner Beiträge sei nicht für die Basisversorgung, sondern fürs Krankengeld.

Es stimmt aber leider auch, dass mit dem Beitrag zur Krankenversicherung in den meisten Fällen bereits der Höchstbetrag für Sonderausgaben ausgeschöpft ist und alle weiteren Versicherungen daher steuerunwirksam bleiben.

Denk daran, auch die Zuzahlungen für Medikamente kann man absetzen!

"Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können Beamte als Sonderausgaben bei ihrer Steuer ansetzen. Bereits seit Januar 2010 sind die Krankenversicherungsbeiträge steuerlich abzugsfähig. Allerdings erkennt das Finanzamt nur solche Beiträge an, die PKV-Kunden für ihre Grundabsicherung zahlen. Kosten, die durch individuell erwünschte Zusatzleistungen wie Chefarztbehandlung und Einbettzimmer während eines Krankenhausaufenthaltes anfallen, können nicht von der Steuer abgesetzt werden." ---> http://www.finanzen.de/krankenversicherung/private-krankenversicherung/beamte

altermann58  01.02.2014, 16:32

Im Regelfall teilt die Krankenversicherung die gezahlten Beiträge dem Finanzamt mit! Datenaustausch! Oder du musst eine entsprechende Bescheinigung der KV persönlich erbringen. Nur Zahlen ohne Belege gehen nicht!

Hallo,

ja die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung können in voller Höhe von den Einkünften abgezogen werden:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/buergerentlastungsgesetz.htm

Wenn die Krankenkasse die Steuer-ID vorliegen hat, werden die Beiträge (abzüglich evtl. Erstattungen) direkt an die Finanzverwaltung gemeldet. Man selber erhält (nur) eine schriftliche Kopie der Meldung.

Die beschriebenen Regelungen gelten alle auch für die gesetzliche Pflegeversicherung.

Gruß

RHW

RHWWW  02.02.2014, 11:38

Da Beamte in der GKV keine Krankengeldversicherung abschließen können (und auch nicht brauchen), sind die Beiträge in voller Höhe abziehbar.

diesiebenraben  02.02.2014, 15:34
@RHWWW

Muss leider klugscheissern, sonst wundert peacemaker58 sich, wenn er den Steuerbescheid erhält und das Finanzamt mit anderen Zahlen rechnet als er: : Vorsorgeaufwand ist die gesetzliche KV Nicht GANZ volle Höhe, es sind 96 %, 4 % des Beitrages gelten als Entgelt für Krankengeld, das wird nicht abgesetzt. Bei privater KV nur der Teil des Beitrages, der auf Basisabsicherung entfällt.

RHWWW  02.02.2014, 15:42
@diesiebenraben

Nach meinen Infos teilt die GKV dem Finanzamt mit, ob im Beitrag ein Krankengeldanspruch enthalten ist oder nicht. Bei Beamten ist nie ein Krankengeldanspruch enthalten. Ein Abzug von 4% wäre dann unlogisch (obwohl manchmal Gesetze unlogisch sind). Gibt es eine Quelle, dass der Abzug auch vorgenommen wird, wenn kein Krankengeldanspruch besteht?

Bei gesetzlich Krankenversicherten erfolgt eine pauschale Kürzung um 4 Prozent des Krankenversicherungsbeitrages, um bei länger andauernder Krankheit den Krankengeldanteil herauszurechnen. Die Kürzung kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn dem Steuerpflichtigen grundsätzlich ein Anspruch auf eine Krankengeldzahlung zusteht. Beispiel: Bei den in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Rentnern erfolgt keine Kürzung.

Quelle:

http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/sonderausgaben-krankenkassenbeitrag.htm

Bei Beamten funktioniert das besonders gut, da ihr ja keine Rentenversicherungsbeiträge zahlt. Da können sich die Vorsorgaufwendungen in voller Höhe steuermindernd auswirken.

Natürlich musst den Arbeitgeberzuschuss wieder gegen rechnen.

TomRichter  01.02.2014, 21:56

Die Beiträge zur Basisversorgung sind auch bei rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern in voller Höhe absetzbar!

diesiebenraben  02.02.2014, 15:31
@TomRichter

Nee, nix volle Höhe. 76 % für 2013. Aber eine andere Schiene als die KV/ PV, nämlich Altersvorsorge.....