Steuerklärung: Ist LSt-Bescheinigung Zeile 28 irrelevant, wenn diese nur 1.899,96 € ausweist und die tatsächlichen Beiträge zur priv. KV/PV höher sind?
Ich habe die tatsächlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung erklärt mit einem Nachweis der Versicherungsgesellschaft. In der Lohnsteuerbeschein Zeile 28 wurde dieser Mindestbetrag 1.899,96 € eingetragen. Diesen Betrag aus Zeile 28 habe ich nirgends in der Steuererklärung geltend gemacht. Der Steuerbescheid weist auch Aufwand für die private KV und PV ("Summe der Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG) aus in doppelter Höhe des Arbeitgeberzuschusses, müsste also passen.
Lag ich damit richtig, diese 1.899,96 zu ignorieren, oder hätte ich diesen Betrag auch noch irgendwo unterbringen sollen?
2 Antworten
In Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ist vermerkt, welcher Krankenversicherungsbeitrag vom Arbeitgeber beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurde. Bei der Einkommensteuerberechnung ist er irrelevant.
Die Daten der Lohnsteuerbescheinigung übernimmt das Finanzamt.
Danke! Allerdings habe ich aus Versehen der direkten Lieferung von der privaten Versicherung an das Finanzamt widersprochen. Müsste dennoch gut gelaufen sein, weil ich die Bescheinigung der Versicherung der Erklärung mit bei gelegt habe ...