Mann in der Schweiz ,Frau und Kinder in Deutschland Steuer Kindergeld Steuerklasse was ändert sich?

3 Antworten

Griundsätzlich wird es so gehandhabt, dass AB 6 Monaten Daueraufenthalt in dem Land versteuert wird, in dem man gearbeitet hat. Zusätzloich gibt es die sog. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen vielen Ländern, die eben die doppelte Besteuerung verhindern sollen. Das würde heissen, dass dein Mann ab August in der Schweiz besteuert wird, schafft er das nicht, wird sein Einkommen dieser Zeit in Deutschland besteuert auch wenn es in der Schweiz entstanden war. Da du von eurem gemeinsamen Einkommen abhängig bist und die genaue Entscheidung wo besteuert wird erst später fällt, würde ich den Minijob schon annehmen. An deiner Steuerklasse kann sich also bis August gar nichts ändern, weil bis dahin nicht klar ist, wo endgültig besteuert wird.

An deiner Stelle würde ich den inkompetenten Ämtern so wenig wie möglich erzählen.

wfwbinder  29.03.2015, 06:50

Was Du schreibst dient eher der Verwirrung, als der Klärung.

Für 2014 ist es so, dass die Eheleute in Deutschland einen Wohnsitz hatten und somit hier beide, mit allen Einkünften unbeschränkt steuerpflichtig sind.

Wenn er seinen Wohnsitz hier wirklich aufgegeben hat (also nicht nur abgemeldet), was aus dem Sachverhalt nicht endgültig hervorgeht, dann würde das schweizer Einkommen dem Progressionsvorbehalt unterliegen, weil es sich um Wegzugbesteuerung handelt.

Es ist auch nicht ersichtlich, warum sich an der Steuerklasse im August was ändern sollte. Nach den geschilderten Verhältnissen, scheint die häusliche Gemeinschaft aufgelöst zu sein und damit ist Einzelveranlagung angesagt, da es keine Zusammenveranlagung gibt mit einer Person gibt, die nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.

Dein Mann ist dann z.Zt. in Deutschland gar nicht steuerpflichtig. Aber eine Änderung der LSt-Klasse nur um höheres AlG zu erhalten wird nicht durchgeführt.

Auf AlG 1 würde der Minijob verrechnet mit 165 € Freibetrag

Mit der Abmelderei habt Ihr die Behörden verwirrt, obwohl die Frage der Anmeldung nicht so wichtig ist, denn es zählen die wirklichen Verhältnisse.

Habt Ihr Euch getrennt, oder hat Dein Mann in der Schweiz nur eine Wohnung, damit er es nicht weit zur Arbeit hat? 

Die Zusammenveranlagung habt Ihr nur, wenn Dein Mann in Deutschland einen Wohnsitz hat. Hat er in Deutschland keinen Wohnsitz, kann er hier nicht unbeschränkt steuerpflichtig sein, somit keine Zusammenveranlagung.

Nach dem geschilderten Stand (Dein Mann hier keinen Wohnsitz, Du mit 3 Kindern allein) hast Du ab April die Steuerklasse 2 (Alleinstehend mit Kind(ern).

Dein Mann versteuert nach dem jetzigen Stand in der Schweiz als Junggeselle. Du in Deutschland als Alleinstehend mit Kindern.

Ob es anders besser wäre, könnte man nur errechnen, wenn man sowohl Dein, wie das Einkommen Deines Ehemanns kennen würde.

wfwbinder  29.03.2015, 06:41

Natürlich kannst Du einen Minijob machen, denn bei dem zahlt der Arbeitgeber pauschal alle Abgaben mit 30,99 %. 

Die Frau vom Meldeamt sollte eine Ausbildung zum Steuerberater machen, wenn sie Steuerberatung betreiben will. Was sie gesagt hat war alles Quatsch, bzw. grenzwertig, abgesehen davon, dass Du Steuerklasse 1 hast