Fahrtkosten zur Uni von der Steuer absetzen?
Hallo,
ich möchte meine Fahrtkosten zur Uni gerne steuerlich absetzen. Ich fahre an 4 Tagen in der Woche 45km zur Universität hin und nochmal 45km wieder zurück. Nun kann man ja eine Pauschale von 30ct pro km (nur einfach, also kein Rückweg mit eingerechnet) steuerlich absetzen. Das wären dann bei mir 13,50€ (45km x 30ct)
Aber was bedeuten die 13,50€ jetzt? Ist das der zurückerstattete Netto-Betrag? Oder bekomme ich die auf diesen Betrag gezahlten Steuern zurück? Wenn ja, welchen Steuersatz muss ich dafür nehmen? Kraftstoffsteuer ist ja erheblich höher als die normale Mwst, oder?
Danke für die Aufklärung :)
Gruß! Lurchi!
5 Antworten
diese 13,50, oder die 45,- Euro für ein Fachbuch, oder die Abschreibung auf Dein Notebook allein, bedeuten noch gar nichts.
ES gibt verschiedene Fälle:
Du studierst, arbeitest nebenher nicht mit Steuerabzügen über die Steuerklasse.
Dann werden DEine Studienkosten (wenn es eine Zweitausbildung ist, wegen der Regelung zur Erstausbildung ist ein Prozess anhängig) zu Werbungskosten.
Diese, eingetragen auf der Anlage "N" zur Einkommensteuererklärung führen zu einem Verlust, der dann (evtl. zusammen mit Verlusten aus den Folgejahren) im ersten Jahr wo Du in einer Anstellung tätig bist und Lohnsteuerabzüge hast, abgezogen werden und Du bekommst dann eine einkommensteuererstattung.
Oder, Du arbeitest während des Studiums, dann kannst Du diese Kosten gleich in den Jahren abziehen und bekommst etwas von den eventuell abgezogenen Lohnsteuern zurück.
Da könnte es auch für das Erststudium klappen, denn die Kosten wären dann als Sonderausgaben abzugsfähig.
Mit welchem Verkehrsmittel fährst Du zur Uni?
Mindestens in den Bundesländern Saarland und Rheinland- Pfalz ist in den Studiengebühren das "Semesterticket" enthalten, das innerhalb einer bestimmten Entfernung die kostenlose Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ermöglicht.
In diesem Fall hast Du gar keine Kosten.
"Absetzbar" ist sowieso gar nichts, weil das ein umgangssprachlicher Unfug ist. Wenn überhaupt, kann man Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen, aber auch nur dann, wenn man
A) ein zu versteuerndes Einkommen hat und
B) die Fahrtkosten damit direkt in Zusammenhang stehen.
Sofern es sich um die Erstausbildung handelt, sind es sowieso bestenfalls Sonderausgaben, und können ggfs. im Rahmen der EStE im Folgejahr geltend gemacht werden.
Fahrtkosten kannst Du nur dann steuerlich geltend machen, wenn Du ein zu versteuerndes Einkommen hattest (zum Beispiel aus unselbständiger Arbeit oder aus einem Gewerbebetrieb). Hattest Du also ein zu versteuerndes Einkommen?
Nein.
Stimmt so nicht. Ich kann sie auch so geltend machen und dann beim ersten Gehalt begünstigt werden :)
Ähm, von welcher Steuer willst du das absetzen? Verdienst du auf der Uni Geld? Ist die Uni dein Arbeitsplatz? Ich muss zur Uni noch Geld mitbringen (Semestergebühren).
Von der zukünftigen Lohnsteuer.